Jahrgang 
1928
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Verfugung ſtellen, ferner werden ihm auch ehemalige Schüler und andere Gönnerr beitreten. Die auf dieſe Weiſe gewonnenen Mehrbeträge ließen ſich dazu verwenden, bedürftige Schüler auf Wanderungen zu unter⸗ ſtützen und für Einrichtungen und Bedürfniſſe der Schule, die aus Etatsmitteln nicht zu decken ſind,(wie Werk⸗ unterricht, Schulorcheſter u. a. m.) zu ſorgen. Damit entfiele, wenn die Vereinigung ſich günſtig entwickelt, die für alle Beteiligten wenig erfreuliche Bettelei, die zur Zeit noch mit den Veranſtaltungen der Schule verbunden iſt.

Die Elternbeiträge würden praktiſcherweiſe im dritten Quartalsmonat mit dem Schulgeld zuſammen ein⸗ gezahlt werden. Ein Vorſtand der Vereinigung, der aus je einem Vertreter von Elternſchaft, Lehrerkollegium und ehemaligen Schülern zu bilden wäre, würde die Richtlinien der Verwendung beſchließen und die Rechnung

nachprüfen.

Der unterzeichnete Elternbeirat glaubthoffen zudürfen, daß alle Elterndie Vorteile einer ſolchen Vereinigung erkennen und ihr beitreten werden. Sobald der Zuſammenſchluß der Elternſchaft erfolgt iſt, ſoll die Werbung unter ehemaligen Schülern und anderen Freunden der Anſtalt beginnen.

Der Elternbeirat der Hohen Landesſchule Hanau.

Die Elternſchaft folgte mit wenigen Ausnahmen dieſer Aufforderung, die darauf an die ehemaligen Schüler und Lehrer, ſowie an ſonſtige Gönner der Schule weitergeleitet wurde. Im ganzen fanden ſich etwa 250 Mitglieder zuſammen, deren Jahresbeiträge ſich auf rund 1200 Mark beliefen. Die Kaſſengeſchäfte führte Oberſchullehrer Chriſt. Den Vorſtand bildeten die Herren Zimmermann als Vertreter der Elternſchaft, Kleim als Vertreter der ehe⸗ maligen Schüler und Humpf für das Lehrerkollegium. Die Ablöſung des Einſammelns kleiner Geldbeiträge bewährte ſich als praktiſch. Weiterer Ausbau der Vereinigung war geplant, als durch den am S. 32 abgedruckten Miniſterialerlaß U II 1401 vom 21. 10. 27 ſie ſich in ihrem Fortbeſtande bedroht ſah. Es erſchien fraglich, ob ohne Mitwirkung der Schule eine ſolche vielerlei Kleinarbeit verurſachende Organiſation durchführbar ſei. Der Verſuch ſollte jedoch ge⸗ wagt werden. Der Vorſtand ergänzte ſich durch ein Mitglied des Elternbeirates, Regierungs⸗ rat Heller, der die Kaſſengeſchäfte übernahm. Es wurde ferner beſchloſſen, an Eltern und ehe⸗ malige Schüler mit einer Werbezeitung neu heranzutreten, deren erſte Nummer im April erſcheinen ſoll. Sie wird zugleich die Einladung zu einer erſten Zuſammenkunft der Freunde der Hohen Landesſchule bringen, die für Montag den 11. Juni geplant iſt.

Die Schule kann nur wünſchen, daß der Verein die Schwierigkeiten der Umordnung überwindet und ſich, nach dem Muſter ähnlicher Vereinigungen an anderen alten Schulen, zu einer wenn auch loſen, ſo doch für alle Beteiligten wertvollen Gemeinſchaft entwickelt. Sie kann von ihm nicht nur materielle Hilfe beſonders in der Fürſorgearbeit für bedürftige Schüler erwarten, ſondern auch eine wertvolle Unterſtützung ihrer erzieheriſchen Arbeit, da lebendige Teilnahme eines größeren Kreiſes ehemaliger Schüler dem jungen Geſchlecht den Wert ſeiner Schule ſichtbarer macht.

VII. Erlaſſe und Verfügungen.

Vfg. 3978 vom 2. 3. 27. Für den katholiſchen Religionsunterricht dürfen vier Ab⸗ teilungen(bisher drei) gebildet werden.

Vfg. 3847 vom 29. 3. 27. Es iſt wünſchenswert, daß Studenten, die mindeſtens drei Semeſter Philologie ſtudiert haben, in Berührung kommen mit der höheren Schule, ihrer wiſſenſchaftlichen und erzieheriſchen Arbeit. Den Direktoren der einzelnen Anſtalten und ihren Kollegien wird es anheimgeſtellt, auf Antrag Studenten für die Dauer von mindeſtens

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