b. Beſonderes.
1. Der Jahresbeitrag zu der für alle verbindlichen Schülerunfallverſicherung beträgt 1.50 Mk. Er iſt am 1. Mai und am 1. Oktober mit 75 Pfg. fällig und wird in der Schule eingeſammelt.
2. Auch nach der Umordnung des Vereins der Freunde und Förderer ſollen die kleinen Zahlungen für Vorträge, Kinobeſuche, V. D. A. u. ähnl. durch Pauſchalbeträge von 1 Mk. erledigt werden, die jeweils nach Erſchöpfung des Fonds neu eingezogen werden.
3. Der Spielnachmittag iſt Beſtandteil des pflichtmäßigen Turnunterrichts. Anträge auf gelegentliche Beurlaubung wegen häuslicher Inanſpruchnahme des Sohnes müſſen deshalb abgelehnt werden.
4. Allen Schülern wird die Beſchaffung zweckmäßiger Turnkleidung(kurze Sporthoſe) empſohlen. Sie erhöht die Turnfähigkeit und iſt zugleich ſparſam, da die Straßenkleidung im heutigen Turn⸗ und Sportbetrieb ſtark mitgenommen wird.
5. Es wird empfohlen, Briefe dienſtlichen Inhalts nicht namentlich zu adreſſieren, damit ſie nötigenfalls von einem Vertreter geöffnet werden können.
6. Im Einverſtändnis mit dem Elternbeirat wird gebeten, Anfragen und Beſchwerden, die Einzelfälle betreffen, bei dem in Frage kommenden Lehrer oder dem Direktor vor⸗ zubringen. Der Elternbeirat iſt ſatzungsgemäß zuſtändig nur für„Wünſche und Anregungen des Elternkreiſes, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung ſind.“ In Einzel⸗ fällen wird die zunächſt nötige Aufklärung nur bei direkter Fühlungnahme möglich ſein.
7. In dieſem Jahre iſt zum erſten Male der Unterricht auch in den dunkelen Winter⸗ monaten um 8 Uhr früh begonnen worden. Dieſe Änderung ſcheint ſich bewährt zu haben, es wird beabſichtigt, auch im kommenden Jahre den Unterrichtsbeginn nicht auf 8 ½ Uhr zu verſchieben. Sollten dagegen in Elternkreiſen Bedenken b ſtehen, ſo wird gebeten, dieſe mit⸗ zuteilen.
Hanau, im März 1928.
Dr. W. Gaede.
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