Jahrgang 
1928
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VIII. Milteilungen an die Eltern. a. Wichtige Punkte der Schulordnung.

1. Das Schulgeld(im erſten und zweiten Quartalsmonat je 17 Mk., im dritten 16 Mark) iſt am 10. jeden Monats fällig und an die Kaſſe der Hohen Landesſchule, Poſtſcheck⸗ konto Frankfurt a. Main Nr. 54 071, einzuzahlen. Der Einfachheit halber wird empfohlen, wenn möglich, den ganzen Vierteljahrsbetrag mit einer überweiſung im zweiten Quartals⸗ monat zu zahlen. Rückſtände werden in der zweiten Hälfte des dritten Quartalsmonates auf dem Zwangsbeitreibungswege eingezogen.

2. Geſuche um Freiſtellen und Lehrbücher⸗Freiheit, für welche nur bedürftige und würdige Schüler in Betracht kommen, müſſen zu Beginn des Schulhalbjahres auf einem bei der Schulleitung erhältlichen Fragebogen eingereicht werden. Des⸗ gleichen iſt für Erlangung der Geſchwiſterermäßigung ein Antrag zu Beginn des Schuljahres erforderlich.

3. Abmeldungen ſind von den Eltern ſchriftlich dem Dirktor bis zum letzten Tage des Monats zu erſtatten. Geht die Abmeldung ſpäter ein, ſo iſt das Schulgeld auch für den ſolgenden Monat zu entrichten.

4. Die Schüler ſollen ſich innerhalb der letzten 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn im Schulgebäude einfinden. Für abgeſtellte Fahrräder übernimmt die Schule keine Haf⸗ tung. Wer ſich der für die Fahrradhalle aufgeſtellten Ordnung nicht fügt, verliert die Ver⸗ günſtigung, ſein Rad auf dem Schulgrundſtück abſtellen zu dürfen.

5. Erkrankt ein Schüler, ſo haben die Eltern möglichſt am erſten Tage(gegebenen⸗ falls durch die Poſt) dem Klaſſenlehrer Anzeige zu machen. Bei Wiederaufnahme des Schul⸗ beſuchs iſt, falls die Verſäumnis länger als zwei Tage gedauert hat, eine zweite Beſcheini⸗ gung über die Art und Dauer der Krankheit vorzulegen. Auf Verlangen iſt eine ärztliche Beſcheinigung beizubringen.

6. Verſäumniſſe anderer Art erfordern die vorher einzuholende Geneh⸗ migung des Klaſſenlehrers, gehen ſie über einen Tag hinaus, diejenige des Direktors. Urlaub im Anſchluß an die Ferieniſt ſtets bei dem Direktor zu beantragen. In der Regel wird er nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes gewährt.

7. Falls Eltern ihren Kindern Privatunterricht erteilen laſſen wollen, ſo iſt vorherige Rückſprache mit dem Klaſſenlehrer erwünſcht.

8. Wirtshäuſer, Konditoreien uſw. in der Stadt und ihrer näheren Umgebung dürfen Schüler nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten beſuchen. Eine Ausnahme machen die Schüler der Prima, denen der Beſuch beſtimmter Wirtſchaften geſtattet iſt.

9. Sämtliche Lehrer haben Sprechſtunden angeſetzt, in denen ſie auch ohne vor⸗ herige Anmeldung zu ſprechen ſind. Vorherige Anmeldung iſt aber dann erwünſcht, wenn die Eltern ſolche Erkundigungen einziehen wollen, für die ſich der Klaſſenlehrer mit anderen Lehrern vorher beſprechen muß. Über Verſetzung bder Zeugniserteilung können in den letzten vier Wochen vorher Auskünfte nicht mehr erteilt werden.

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