Koſten: Die Geſamtkoſten für Verpflegung und Kopfgeld beliefen ſich auf 2134.50 RM (für jeden Teilnehmer mußten 13.50 RM bezahlt werden, Tagesſatz 1.50 RM) dazu kamen die Koſten für Bahnfahrt, Gepäckbeförderung, Vor⸗ bereitungen und............... kleinere Ausgaben
1597.15„ 33.75„
3765.40 RM
Die Schule beſtritt von den Fahrkoſten 508 RM(Ermäßigung oder gänzliche
Befreiung für 51 Schüler). Für den einzelnen Teilnehmer betrugen die Koſten 23.50 RM.
(Kopfgeld und Verpflegung 13.50 RM, Hin⸗ und Rückfahrt 10 RM). Die Ausflüge nach
Paderborn, Hermannsdenkmal u. ä. bezahlten die Schüler von ihrem privaten Taſchengeld. Viele kamen aus mit etwa 4 RM.
Der aufgabenfreie Nachmittag diente der körperlichen Ausbildung, er wurde für die einzelnen Klaſſen auf den Tag des Spielturnens angeſetzt. Schulſport. ebenſo Schulorcheſter ſ. Seite 10.
Die monatlichen Wanderungen litten im Winterhalbjahr unter der ungünſtigen Witterung. Sie fanden klaſſenweiſe und abwechſelnd in die nähere und weitere Umgebung ſtatt; mit Rückſicht auf die große Sennefahrt wurde ihre Zahl auf 7 beſchränkt.
h. b) Geſundheitsfürſorge.
Die ſchon im vorigen Jahre als dringend notwendig bezeichnete Beſtellung eines Schularztes ließ ſich nicht durchführen, da die Regelung dieſer Sache für Staatsanſtalten noch immer auf ſich warten läßt. Einem Schüler wurde aus ſtädtiſchen Mitteln ein Erholungsaufenthalt ermöglicht.— Die Schülerunfallverſicherung wurde in 10 Fällen in Anſpruch genommen.— Etwa 15 Schüler der Unterſtufe erhielten im Sommer von der Stadt Freikarten zum Beſuch des Luftbades.—
i. Schulgeld und Anterſtützungsmittel.
Das Schulgeld beträgt jährlich 200 Mark, und zwar ſind im erſten und zweiten Monat je 17 Mk., im dritten Monat des Quartals 16 Mark fällig. Der Einfachheit halber wird empfohlen, die ganze Vierteljahrsſumme mit einer Zahlung im zweiten Quartals⸗ monat zu erledigen.(Siehe auch in den Mitteilungen an die Eltern Nr. 1, Seite 35.)
20 Prozent des geſamten Schulgeldaufkommens ſtehen für Geſchwiſterermäßigungen ſowie zur Förderung begabter und bedürftiger Schüler zur Verfügung. Haben Erziehungs⸗ berechtigte mehrere Kinder auf öffentlichen oder privaten mittleren, höheren Fach⸗ oder Hochſchulen, ſo tritt auf Antrag eine Ermäßigung des Schulgeldes ein, und zwar um 25 Prozent beim zweiten Kinde, um 50 Prozent beim dritten, vom vierten Kinde ab um 100 Prozent.„In beſonders liegenden Einzelfällen ſoll es indes zuläſſig ſein, den Antrag auf Gewährung einer Geſchwiſterermäßigung dann abzulehnen, wenn die Schule offen— ſichtlich vorhandene Mängel an Schuleignung des betreffenden Kindes feſtſtellt.“(Min. Erlaß vom 25. 1. 1928.)— Der nach Abzug dieſer Geſchwiſterermäßigung von den 20 Prozent ver⸗
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