Jahrgang 
1883
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Betreffenden nicht schädlich sei. Das Rauchen an öffentlichen Orten, insbesondere auch auf den Spaziergängen in nächster Nähe der Stadt, ist unter allen Umständen untersagt.

Die Schüler dürfen niemand ohne Erlaubnis des Direktors oder ihres Ordinarius beherbergen. Ebensowenig darf ein Schüler ohne Erlaubnis des Direktors oder des Ordinarius eine Nacht außerhalb seiner Wohnung zubringen.

Wer die Schule zu verlassen wünscht, muß von seinem Vater oder dessen Stellver- treter mündlich oder schriftlich bei dem Unterzeichneten abgemeldet werden und sich bei dem- selben und bei seinen Lehrern verabschieden.

Es bestehen an der Anstalt 40 Freitischstellen, welche bedürftigen Schülern, die sich durch Fleiß und gutes Betragen auszeichnen und vermöge ihrer Anlagen für einen wissenschaftlichen Beruf ausreichend befähigt sind, verliehen werden. Unter denselben Bedingungen kann auch das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden. In der Regel werden diese Wohlthaten nicht im ersten Jahre des Schulbe- suches verliehen. Die Bewerber haben ihre von Zeugnissen über die Bedürftigkeit ihrer Söhne oder Pflegebefohlenen begleiteten Gesuche spätestens 14 Tage vor dem Semesterschluss dem Unterzeichneten einzureichen, und zwar sind die Gesuche um Verleihung des Freitisches an das Königliche Provinzial-Schulkollegium, die um Schulgeldbefreiung an den Königlichen Gymnasial-Direktor zu richten. Den dritten Brüdern wird auf Nachsuchen der Eltern das Schulgeld erlassen.

Ordnung der Prüfung. Freitag den 16. März. Vormittags 8 Uhr. 8 Realtertia: Englisch. Burhenne. 8 ½ 9 Gymnasialtertia a: Caesar. Bosing. 9 9 ½ Gymnasialtertia b: Ovid. Mannss.

9 ½ 10 Quarta a: Geschichte. Hafner. 10 10 ½ Quarta b: Latein. Cornelius. 10 ½ 11 Quinta a: Latein. Mathi.

11 11 ½ Quinta b: Französisch. Saenger. 11 ½ 12 Sexta: Latein. Schenkheld.

Nachmittags 2 Uhr. 2 2 ½ Gymnasialsekunda b: Cicero. Bender. 2 ½ 3 Gymnasialsekunda a: Mathematik. Klippert. 3 3 ½ Realsekunda: Mathematik. Stöltzing. 3 ½ 4 Gymnasialprima b: Geschichte. Wachenfeld.

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