Jahrgang 
1883
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Das neue Schuljahr beginnt Montag den 2. April 8 Uhr morgens mit der Aufnahme- prüfung. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonntag den 1. April an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten: 1. Impfschein(sowohl über die erste Impfung als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits überschritten haben, über die erneute Impfung); 2. Geburtsschein; 3. Abgangszeugnisse von den früher besuchten Schulen, bezw. Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9 10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufge- nommen werden.

An Vorkenntnissen wird verlangt:

. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift.

Fähigkeit mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. . Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben.

.Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.

Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Neuen Testaments.

Der Unterricht selbst beginnt Dienstag den 3. April früh 7 Uhr.

Das Schulgeld beträgt jährlich:

für Sexta und Quinta 66, Quarta 78, Tertia 84, Sekunda und Prima 96 Mark.

Das Schulgeld ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäßig(vergl. oben S. 27, Z. 6) abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des neuen Schuljahres also in diesem Jahre der 2. April zu Michaelis der Beginn des neuen Semesters, für die beiden andern Quartale der 1. Juli und der 1. Januar.

dr do

Hersfeld, den 10. März 1883.

Der Direktor des Königlichen Gymnasiums und Realprogymnasiums Dr. Duden.