Jahrgang 
1883
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eine Quinta genügen würde, dagegen von Quarta ab nach dem Lehrplan der Realschulen jetztRealgymnasien genannt 3 neue Klassen zu organisieren seien. Es war also die Gründung einer Realquarta,-tertia und-sekunda beabichtigt. Inzwischen wurden die neuen Lehrpläne ausgegeben, nach welchen, wo Gymnasien oder Progymnasien mit Realgymnasien oder Realprogymnasien verbunden sind, die Quarta beider Anstalten gemeinsam sein soll. Demnach brauchten nur zwei Realklassen Tertia und Sekunda errichtet zu werden. Dagegen ergab sich die Notwendigkeit, die Quarta wegen zu großer Schülerzahl in zwei Parallelklassen, die durchaus nach demselben Lehrplan unterrichtet werden, zu teilen. Ebenso war auch die Quinta nicht im stande, die von der Bürgerschule übernommenen und die neu angemeldeten Schüler alle aufzunehmen. Es mußten daher entweder die zuletzt ange- meldeten Schüler abgewiesen, oder auch diese Klasse mußte in zwei Parallelklassen zerlegt werden. Es ist mit großem Dank anzuerkennen, daß das Königl. Provinzialschulkollegium auf den Antrag des Unterzeichneten sofort die Teilung der Klasse genehmigte. Dadurch geschah nicht nur den Eltern der zuletzt angemeldeten Schüler, die im andern Falle hätten abgewiesen werden müssen, ein großer Dienst, sondern auch den übrigen Schülern der Quinta wurde eine Wohlthat erwiesen, insofern sie nun nicht in einer überfüllten Klasse nach Abweisung der zuletzt angemeldeten 12 Schüler würde die Quinta immer noch ca. 50 Schüler gezählt haben son- dern in zwei mäßig bevölkerten Klassen unterrichtet werden konnten.

Das hiesige Publikum wird hoffentlich in der Liberalität, mit welcher die Staats- behörden den durch die Verbindung der höheren Bürgerschule mit dem Gymnasium entstandenen Bedürfnissen genügt haben, indem sie statt drei vielmehr vier neue Klassen gründeten, einen neuen Grund des Vertrauens auf die fernere Fürsorge der Behörden für die Real-Abteilung unserer Anstalt finden. Das Bestehen und Gedeihen der Realklassen hängt vor allem von dem Publikum ab, d. h. von dem durch das Publikum an den Tag gelegten Bedürfnis nach der von dem Realgymnasium gewährten Art einer höheren allgemeinen Bildung. Es kann daher nicht oft genug darauf hingewiesen werden, daß die Realgymnasialklassen für alle diejenigen, welche nicht das Abiturientenexamen am Gymnasium machen wollen, viel geeigneter sind, als die Gymnasial- klassen. Insbesondere ergeht an die Angehörigen derjenigen Schüler, welche jetzt die Reife für Tertia erreicht haben, die dringende Aufforderung, ihre Kinder und Pflegebefohlenen nicht in die Gymnasialtertia, sondern in die Realprogymnasialtertia eintreten, zu lassen, wenn bereits feststeht, daß jene Schüler nicht studieren, bezw. keine Laufbahn einschlagen sollen, für welche das Gymnasialabiturientenexamen erforderlich ist. Dabei darf ich nicht unerwähnt lassen, daß der Andrang zu den Berufsarten, welche ein akademisches Studium voraussetzen, so groß ist, daß, mit Ausnahme etwa der Kandidaten der Theologie, sämtliche akademisch gebildeten jungen Leute in der Regel nach Beendigung der Studien und Zurücklegung der Examina noch mehrere Jahre lang nicht auf Gehalt und Remuneration werden rechnen können. Aus diesem Grunde ist die Wahl eines Berufes, der Universitätsstudien erfordert, nur solchen zu raten, die bei genügender Befähigung auch die Mittel haben, selbst nach dem akademischen Triennium oder Quadri- ennium noch einige Jahre ohne Gehalt leben zu können. Unbemittelte sollten die ge- nannten Berufsarten nur dann ergreifen, wenn sie auf Grund besonders guter Begabung hoffen dürfen, außergewöhnlich früh zu einer Anstellung zu gelangen.