Jahrgang 
1884
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zung des Probejahres und zugleich als wissenschaftlicher Hülfslehrer überwiesen, sowie die vorläufige UÜbertragung des hebräischen Unterrichts an den Oberlehrer Colombel genehmigt.

11. Durch Rescript vom 9. Juli wird genehmigt, dass dem Konvikts-Regens Fran⸗ für den Rest des Semesters die Versehung der Stelle des katholischen Religionslehrers übertragen werde.

12. Die Circular-Verf. vom 4. August teilt den Ministerial-Erlass vom 10. Juli, betreffend die kirchliche Schulfeier des vierhundertjährigen Gedächtnistages der Geburt Dr. Martin Luther's, zur Beachtung mit.

13. Durch Verfügung vom 7. August wird der Kandidat des höheren Schulamts Dr. Wilh. Peters vom 1. Oktober pr. ab dem hiesigen Gymnasium zur Ableistung des pädagogischen Probejabres überwiesen.

14. Durch die Circular-Verfügung v. 8. August wird der Ministerial-Erlass vom 30. Juli zur Nachachtung mitgeteilt, durch welchen aus Anlass der früher eingeforderten Nachweisungen über den Turnbetrieb an den höheren Schulen bezüglich der Bildung der Turnlehrer, des Winter- und Sommerturnens, der Zahl der Turnstunden, der Dispensation vom Turnen, der Einrichtung von Turnplätzen und Turnhallen und der in Betracht kom- menden sanitären Rücksichten Bestimmungen getroffen werden.

15. Durch Verfügung vom I. September werden die Gymnasiallehrer Dr. Becker, Jehn und Gundlach vom 1. October ab in die nächst höheren ordentlichen Lehrerstellen befördert.

16. Durch Verfügung vom 22. September wird der ordentliche Lehrer am Gymna- sium zu Metz Dr. Valentin Kehrein vom 1. Oktober ab zum ordentlichen Lehrer am hiesigen Gymnasium ernannt.

17. In der Circular-Verf. vom 13. October spricht das Königl. Prov.-Schulkollegium unter Mitteilung von Bemerkungen, zu denen die von dem Prof. Dr. Euler im Sommer 1882 vorgenommene Revision des Turnbetriebs an den höheren Schulen der Provinz Hessen-Nassau Veranlassung gegeben, die Erwartung aus, dass die Leiter und Lehrer der Anstalten auch in Zukunft zur Pflege des Turnens kräftig mitwirken und zu dem Behufe die von dem Prof. Euler gemachten Bemerkungen thunlich berücksichtigen, ins- besondere auch es sich angelegen sein lassen werden, bei der Jugend den turnerischen Sinn zu beleben und der Bedeutung des Turnens für die Entwickelung unserer Jugend bei den Eltern ete. Anerkennung zn verschaffen.

18. Durch Rescript vom 16. October wird genehmigt, dass für das Wintersemester die Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts dem Pfarrer Ullrich und dem Ele- mentarlehrer Hormel in der Weise übertragen werde, dass ersterer in den drei oberen, letzterer in den drei unteren Abteilungen unterrichte.

19. Durch Rescript vom 29. November wird die in Folge des plötzlichen Anustritts des Elementarlehrers Hormel angeordnete Verteilung der demselben überwiesenen Lehr- stunden genehmigt.

20. Mit dem Rescripte vom 21. Dezember geht die von dem Königl. Prov.-Schul- kollegium für den Lehrer Hormel ausgefertigte Entlassungsurkunde ein.

21. Durch die Circular-VYerfügung vom 3. Dezember wird die allmähliche Beschaf- fung zweckmässig eingerichteter Schulbänke und ausser einer bestimmten Massnahme zur Erhaltung einer gesunden Luft in den Klassenzimmern im allgemeinen empfohlen, dem Schutze der Gesundheit der Schüler nach allen Seiten hin gebührende Rücksicht zu erweisen.

22. Durch die Circular-Verf. v. 22. Dezember wird auf das in zwei theureren und einer billigeren Ausgabe erschienene WerkWahlsprüche der Hohenzollern, zusammen- gestellt und historisch erläutert v. H. von Mühler aufmerksam gemacht, ebenso