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Um 10 Uhr findet die übliche Versammlung der Schüler in der Aula statt.— Mitt- woch den 23. April, morgens von 8 Uhr ab, werden die Aufnahme-Prüfungen vorgenommen. Die Anmeldungen, welche die Eltern oder deren gesetzliche Stell- vertreter persönlich oder schriftlich zu vollziehen haben, nimmt der Unterzeichnete ent- gegen. Bei denselben sind einzureichen: 1. der Geburtsschein, 2. der Impfschein, und für diejenigen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch der Revaccina- tionsschein, 3. ein Zeugnis über den vorangegangenen Unterricht. Schüler, welche bereits eine höhere Lehranstalt besucht haben, müssen ein förmliches Abgangszeugnis einreichen; Schulcensuren genügen nicht.
Zu der öffentlichen Prüfung beehrt sich der Unterzeichnete ergebenst einzuladen.
Der Gymnasial-Direktor Dr. Lorena Peters.


