Jahrgang 
1862
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§. 7.

Der Unterricht wird nur auf dem Felde, oder in den Stallungen und Hofräumen ertheilt und haben ſich zu dieſem Zwecke die Zög⸗ linge ſtets ½ Stunde vor Beginn der Arbeiten auf dem Gute ein⸗ zufinden und mit Ausnahme der Tiſchzeit bis nach Schluß der Arbeiten daſelbſt zu verweilen.

Anfangs arbeiten ſie mur nach direlter Anweiſung, ſpäter durch mehr felbſtſtändige Uebung und zuletzt nehmen ſie, wochenweiſe abwechſelnd, an den kleinen Direktionsgeſchäften Antheil. An den Winterabenden werden wöchentlich mehrmals nach einem beſtimmten Plane Beſprechungen über landwirthſchaftliche Gegenſtände geflogen und die Zöglinge mit der Buchführung bekannt gemacht. Insbe⸗ ſondere aber wird es die Aufgabe der Zöglinge ſein, alle erforder⸗ lichen Maße und Gewichte bei der Ausſaat, Ernte und der Fütterung genau zu ermitteln. So oft ſich geſchäftliche Veranlaſſung bietet, werden die Gießener Viehmärkte mit den Zöglingen beſucht und die⸗ ſelben überhaupt bei allen Ein⸗ und Verkäufen, wenn thunlich, zu⸗ gezogen.

Theoretiſcher Unterricht wird nicht ertheilt, doch findet ſich Gelegenheit zur Nachhülfe in den Elementarfächern, Mathemabi fremden Sprachen ꝛc. durch Privatunterricht.

. S. 8.

Streng ſittlicher Lebenswandel, anſtändiges Betragen gegen Jedermann, eine von Luſt und Liebe zur Sache getragene umſichtige, lebendige Thätigkeit, vertrauensvolle Hingabe an den Unterzeichneten und hieraus entſpringende willige und freudige Folgſamkeit werden jedem Zöglinge zur Pflicht gemacht und behält man ſich ausdrück⸗ lich vor, beharrlich Zuwiderhandelnde mit Zurücklaſſung des bereits vorausgezahlten Houorars unnachſichtlich auszuweiſen.

Zu erlaubten geſelligen Vergnügungen bietet die Aufnahme in die Familie der Hauswirthe, die Adminiſtration ſelbſt, der leicht zu ermöglichende Umgang mit den gebildeten Landwirthen der Nachbar⸗ ſchaft und eine in Lich beſtehende Caſinogeſellſchaft die mannigfaltigſte Gelegenheit dar, während der dort übliche frühe Schluß der Schenk⸗ wirthſchaften und die fleißige, meiſt ſelbſtthätige Theilnahme an allen