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§. 8.
In den Ferien können die Studierenden der Landwirthſchaft auf dem Fürſtlich Lichiſchen Gute in Lich bei Herrn Gutsverwalter Dr. Löll als Volontairs eintreten.
Außer regelmäßigem, für den Sonnabend vorbehaltenem Beſuch dieſer und anderer Wirthſchaften, ſowie Excurſionen anderer Art finden von Zeit zu Zeit größere demonſtrative Ausflüge nach Sie⸗ gen, Fraukfurt, in den Vogelsberg, die Wetterau, das Hinterland, den Taunus, an den Rhein oder in andere inſtruktive Gegenden ſtatt.
Der Verſuchs⸗, der botaniſche⸗ und der Forſtgarten ſtehen den Studierenden jederzeit offen; in erſterem können dieſelben auch in allen vorkommenden Arbeiten ſich üben.
§. 9.
Für Verköſtigung, Wohnung, Wäſche u. dgl. haben die Studie⸗ renden ſelbſt zu ſorgen, doch wird der Unterzeichnete auf Verlangen für paſſende Unterkunft in Privathäuſern bemüht ſein.
Wohnungen mit Einrichtung und Bedienung ſind hier für 20— 40 Gulden pro Semeſter zu haben(12—23 Thlr.); anſtändiger Mittagstiſch wird für 16— 30 Kreuzer(4 ½— 9 Sgr.) gegeben.
Der Stecken gutes Buchenſcheitholz(100 CFuß) koſtet mit Macherlohn 10— 12 Gulden(5 Thlr. 20 Sgr.— 6 Thlr. 25 Sgr.), der Zollcentner trockener Braunkohlen 18—24 Kreuzer(5— Sgr.) und der Zollcentner Steinkohlen 36— 42 Kreuzer(10— 12 Sgr.).
Die Geſammtkoſten des Aufenthalts laſſen ſich demnach ganz anſtändig mit 400, gut mit 700 Gulden beſtreiten(230— 400 Thlr.).
§. 10.
Im Intereſſe der Studierenden ſelbſt wird vorherige Anmel⸗ dung gewünſcht und kann dann noch weitere Auskunft ertheilt, ſowie das Programm und Anderes überſchickt werden.
Ueber Anfang und Schluß der Vorleſungen geben die halbjährig erſcheinenden Vorlefungsverzeichniſſe Auskunft.
Gießen, Januar 1862.
Dr. K. Birnbaum.


