Jahrgang 
1910
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Vom 28. 8. 1909.

11.12. 1909.

27. 12. 1909.

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Die sämtlichen Papiere sind im Originale einzureichen und bleiben bei Ausstellung des Berechtigungsscheines bei den Akten der Prüfungs- kommission. Beglaubigte Abschriften genügen nicht.

Zu§ 85 Ziffer 5a. Außerdem ist, sofern nicht die Zulassung zur Prüfung vor der Kommission beantragt wird das Schulzeugnis, durch welches die wissenschaftliche Befähigung nachgewiesen werden soll, der Meldung beizufügen. Dieser Nachweis kann erbracht werden entweder durch Vorlegung eines der im§ 91 Ziffer 4 der Wehrordnung gedachten Reifezeugnisse pp. oder durch ein von der Lehranstalt nach Muster 18(Seite 256) der W.-O. auszustellendes besonderesZeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjänrig-freiwilligen Dienst. Dieses Zeugnis(Muster 18) verbleibt bei den Akten der Prüfungskommission, während die erwähnten Reifezeugnisse pp. den Bewerbern auf Antrag zurückzugeben sind.

Die an Berufsgenossenschaften zu richtenden Schreiben sind fortan nur in denjenigen besonderen Fällen mit dem Portoablösungsvermerke zu versehen, in denen sie ausschließlich im staatlichen Interesse erfolgen.

Von der Herabsetzung des Prozentsatzes der Schulgeldbefreiungen soll bis auf weiteres Abstand genommen werden. Doch soll neben der Be- dürftigkeit die Würdigkeit der Schüler einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden, damit der Zweck der Einrichtung erreicht werde, wirklich tüchtigen Schülern der weniger bemittelten Klassen den Besuch der höheren Lehranstalten zu erleichtern.

Es wird ein Erlaß des Herrn Kriegsministers vom 26. Oktober mitgeteilt, nach welchem die militärischen Kommandobehörden ersucht werden, durch Gestattung der Teilnahme von Schülern als Zuschauern bei Paraden, Manövern oder interessanten Uebungen, durch Unterstützung der stetig wachsenden Bestrebungen zur Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit der Jugend darauf hinzuwirken, daß die Bestrebungen zur Erhaltung des gesunden militärischen Sinnes und zur Förderung der Wehrkraft in der Jugend nach Kräften unterstützt werden.

III. Zur Geschichte des Gymnasiums.

a) Lehrerkollegium.

Oberlehrer Dr. Lübeck wurde durch Ministerialerlaß vom 5. April 1909 für die Zeit vom 1. Mai 1909 bis Ende März d. Js. zu wissenschaftlichen Zwecken beurlaubt; mit