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VI. Mitteilungen an die Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 4. April, vormittags 8 ½ Uhr mit der Prüfung der neu angemeldeten Schüler. Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete in seinen Diensstunden entgegen. Vorzulegen ist das letzte Schulzeugnis(Abgangszeugnis) nebst Impf- und Geburtsschein. 4
Zur Erleichterung des Verkehrs zwischen Eltern und Lehrer wird zu Anfang eines jeden Schuljahres Ort, Tag und Stunde angegeben, an denen die Lehrer wöchent- lich für dio Eltern oder Pfleger ihrer Schüler zu sprechen sind.
Abmeldungen müssen vor Beginn des neuen Vierteljahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.
Gesuche um Schulgeldbefreiung können in der Regel nur im Anfange des Schul-
jahres berücksichtigt werden. Für neu eintretende Schüler ist ein Erlass des Schulgeldes im ersten Halbjahr ausgeschlossen.
Befreiungen vom Turnen treten nur für ein halbes Jahr ein; die betreffenden Anträge und ärztlichen Gutachten sind in der Regel nach jedem Halbjahr zu erneuern.
Die Ferien-Ordnung von Ostern 1910 bis einschliesslich Ostern 1911 ist folgende:
. Ostern 1910 von Sonnabend den 19. März bis Montag den 4. April.
Pfingsten von Freitag den 13. Mai bis Donnerstag den 19. Mai.
Sommer von Freitag den 1. Juli bis Dienstag den 2. August.
. Michaelis von Sonnabend den 24. September bis Montag den 10. Oktober. .Weihnachten von Dienstag den 20. Dezember bis Mittwoch den 4. Januar 1911. Ostern 1911 von Mittwoch den 5. April 1911 bis Donnerstag den 20. April 1911.
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Fulda, im März 1910.
Der Königliche Gymnasialdirektor
Dr. Wahle.


