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Nachdem dieſe Stiftung die landesherrliche Beſtätigung erhalten hatte, iſt die betr. Summe zur Auszahlung gekommen, doch wurde dieſelbe um die 100 Gulden betragende Collateralſteuer vermindert. Das Erträgniß der übrig gebliebenen 1900 fl. werden ſtiftungsmäßig verwendet.
Stiftlinge ſind bis jetzt geweſen:
Ludwig Hahn von Lehnheim 1857 bis 1864;
Johannes Wolf von Echzell 1864 bis 1868;
Peter Böcher von Atzenhain, 1868 bis 1870 allein, 1870 bis 1874 mit ſeiner Schweſter
Katharine Böcher von Atzenhain 1870 bis 1874 mit ihrem eben genannten Bruder, 1874 bis 1876 mit
Eliſabethe Dietz von Allertshauſen, ſeit 1876 allein.—
4. Die Kaſſe der Induſtrieſchule.
Das eigentliche Uebungsmaterial, welches in unſerer Induſtrie⸗ ſchule zum Verbrauche kommt, wird natürlich unter der Rubrik„Unter⸗ richtsmittel“ bei unſeren ſachlichen Ausgaben verrechnet. Als es daneben aber mehr und mehr wäͤnſchenswerth erſchien, ein kleines Betriebskapital in Händen zu haben, beſonders für den Ankauf von Leinwand, die dann von unſern Weißnäherinnen verarbeitet und wieder verwerthet werden könnte, machten wir darüber die erforderliche berichtliche Vor⸗ lage, in Folge deren uns durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern zu Nr 5287 vom 15. April 1859 aus der Gr. Staats⸗ unterſtützungskaſſe für den bezeichneten Zweck 30 fl. überwieſen wurden.
Nach der Abrechnung vom vorigen Jahre hatte ſich dieſe Summe, den Vorrath an Leinwand und fertigen Hemden außer Betracht gelaſſen, trotz des ſehr niedrig angeſchlagenen Arbeitslohnes auf baar vor⸗ handene 232 M. 26 Pf. erhöht.—
5. Das Flechſel'ſche Legat.
Die in Frankfurt a. M. am 10. Oct. 1862 verſtorbene Wittwe des Zimmermeiſters Johann Franz Flechſel, Frau Wilhelmine Magdalene Marie Flechſel, vermachte ohne alle weitere nähere Beſtimmung unſerer Anſtalt 1000 Gulden, welche nach der Anordnung des Teſtamentes in 2 heſſiſchen oder naſſauiſchen vierproeentigen Staats⸗ obligationen ausbezahlt werden ſollten und welche wir, nach erfolgter Allerhöchſter Erlaubniß zur Annahme des Legats am 10. April 1863 bei dem Teſtamentsvollſtrecker, Adv. Dr. C. Rumpf zu Frankfurt, in Empfang genommen haben.
Da, wie geſagt, über die Art der Verwendung der legirten Summe keinerlei Verfügung getroffen war, ſo hat dieſe Verwendung nach dem jeweilig auftretenden Beduͤrfniſſe, natürlich mit Genehmigung der vor⸗ geſetzten Behörde, ſtattgefunden.
Gleich von vornherein wurde, da ſich in dem Hofe des Taubſt.⸗ Hauſes noch kein Brunnen, der doch bei ſo vielen faſt den ganzen Tag über im Anſtaltsgebäude verweilenden Kindern nicht wohl entbehrt werden konnte, befand, eine Waſſerpumpe erbaut, wodurch ſich
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