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13. Am 27. October 1874 desgleichen der Joh. Löſch's Ehe⸗ leute in Hofheim 5 fl.;
14. Am 27. Febr. 1876 desgleichen der H. Weber's Wittwe in Eſchenrod 5 fl.
Gegenwärtig beträgt das Kapitalvermögen des Fonds 580 M.—
3. Semler⸗Stiftung.
Am 13. Januar 1857 iſt uns in Abſchrift folgendes Schreiben d. d. Grünberg 13. Dec. 1856 von Gr. Ober⸗Studiendirection zugekommen:
„In den hinterlaſſenen Papieren des am 11. October d. J. ver⸗ ſtorbenen Karl Ludwig Semler dahier haben wir Erben folgende eigenhändige Aufzeichnung deſſelben ohne Datum und Namensunter⸗ ſchrift gefunden:
„Dem Taubſt.⸗Inſtitut zu Friedberg vermache ich 2000 fl. „Dieſe ſollen 3 Monate nach meinem Tode ausbezahlt werden und „zwar an das Inſtitut ſelbſt, wenn ſolches einen unter obrigkeitlicher „Aufſicht ſtehenden Rechner hat, anderenfalls aber an diejenige ver⸗ „antwortliche Behörde, welche die geeignetſte dazu iſt.
„Dieſe Summe ſoll als Kapital ſicher angelegt und die Zinſen „davon dazu verwendet werden, einem taubſtummen Kind armer „Eltern die Wohlthat der Erziehung in beſagter Anſtalt zu beſchaffen, „inſoweit nemlich die Zinſen zureichen.
„Kinder aus der Stadt Grünberg ſollen den Vorzug zum „Genuß dieſer Stiftung haben, macht aber kein Kind aus der Stadt „Anſpruch darauf oder wird das oder die Anſpruchnehmende nicht „geeignet zum Unterricht erfunden, ſo ſollen zunächſt Kinder aus „dem Landgericht Grünberg bevorzugt werden, und nur erſt, wenn „auch darin keine gefunden werden, die den Genuß der Stiftung „anſprechen und zur Aufnahme geeignet ſind, ſollen entfernter „wohnende aus der Provinz genommen werden.
„Wenn mehrere Kinder, die nach vorſtehenden Beſtimmungen „gleiche Anſprüche haben würden, ſich zum Genuß der Stiftung „melden ſollten, ſo ſoll dasjenige Kind den Vorzug haben, deſſen „Eltern die ärmſten ſind.
„Die Geiſtlichen ſind ſchon ihrem Amt nach die Väter der „Armen und Unglücklichen und darum übertrage ich die Vergebung des „Genuſſes der Stiftung den 2 Grünberger Stadtpfarrern. enn „daher eine Erledigung vorfällt, ſo werden ſie es der Gemeinde „bekannt machen und im Fall hier kein zur Aufnahme geeignetes „Kind wäre, ihre Amtsbrüder im Landgericht um Bekanntmachung in „ihren Gemeinden erſuchen. Sollte ſich auch im Landgericht kein ſolch „unglückliches Kind vorfinden, ſo wird auf Erſuchen der Superintendent „der Provinz die weitere Bekannntmachung veranlaſſen.“
Die Erben haben einſtimmig beſchloſſen, dieſe Willenserklärung ihres Erblaſſers unter Veſthaltung an den darin angegebenen Beſtim⸗ mungen zu vollſtrecken und bitten daher, das wegen Annahme und Aus⸗ zahlung dieſes Vermächtniſſes Erforderliche veranlaſſen zu wollen.
Chriſtoph Semler. Liſette Semler. Philippine Golze, geb. Semler.“


