Jahrgang 
1878
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Einfluß bleiben kann ebenſowenig, wie eine von den ungenügenden ſechs Jahren auf mehr genügende acht Jahre geſteigerte Schulzeit, und daß man angefangen hat, hinzuweiſen auf die Nothwendigkeit der Scheidung der taubſtummen Kinder nach ihren Fähigkeiten und der Errichtung verſchiedener Anſtalten für die mehr und für die minderbe⸗ fähigten. Durch das Nachfolgende beabſichtigen wir, einen kleinen Beitrag zu der einſchlägigen Frage zu liefern.

Bis zum Jahre 1854 waren von den 179 in die Tbſt.⸗Anſtalt zu(Worms und) Friedberg aufgenommenen Kindern 134 wieder ent⸗ laſſen, nachdem ſie, ſoweit ſie zwiſchen den Jahren 1840 und 1854 in die Schule gingen, von dem dermaligen Direktor in verſchiedenen Klaſſen mitunterrichtet worden waren; 94 von denſelben hat er ſelbſt zur Confirmation vorbereitet und confirmirt und hatte alſo genügende Gelegenheit, die geiſtige Beſchaffenheit der Mehrzahl der in der an⸗ gegebenen Zeit wieder Entlaſſenen auf's Genaueſte kennen zu lernen; doch läßt er dieſelben hier außer Betracht, weil ſeine auf ſie ſich be⸗ ziehenden Aufzeichnungen, wenn auch vollſtändig richtig und glaub⸗ würdig, doch mehr privater Natur ſind und die Erinnerung an die Einzelen ſich im Laufe der Jahre zu ſehr abgeſchwächt hat.

Als im Jahre 1854 der Direktor, nachdem er über 15 Jahre zu Stadecken in Rheinheſſen und zu Fauerbach bei Friedberg das Pfarramt bekleidet und von ſeinem letztgenannten Amtsſitze aus länger als 14 Jahre ſich in wöchentlich 30 Stunden an dem Unterrichte in der Tbſt.⸗Anſtalt betheiligt gehabt hatte, ſeine dermalige Dienſtſtelle übernahm, waren in der Taubſt⸗Anſtalt. 45 Zögl. Zu dieſen wurden bis jetzt neu aufgenommen.. 315

ſo daß bis hierhin unter dem Direktorate des Schreibers im Ganzen in der Anſtalt waren... 360 Zögl. Nach dem oben Geſagten befinden ſich eben in der Anſtalt 70

Es ſind alſo bis jetzt wieder entlaſſen... 290 Zögl. Von denſelben haben erhalten das Zeugniß vorzüglich reſp. ausgezeichnet.

ſehr gut... gut und recht gut.... ziemlich gut, genügend, mittelmäßig.. 83 nothdürftig..... bildungsunfähig, meiſt wegen geiſtiger, einige wegen körperlicher Schwäche.. 36 Ohne Zeugniß ſind abgegangen... 18 und geſtorben ſind.... 5 290 Zsgl.

Soll nun auch die Möglichkeit nicht in Abrede gezogen werden, daß bei Ausſtellung dieſer Zeugniſſe, die überdies ſelbſtverſtändlich unter Berückſichtigung des ſchweren Gebrechens, an dem die Kinder leiden, ſtattgefunden hat, der Maßſtab der Beurtheilung, der an die Kinder angelegt worden iſt, in den einzelen Jahren und Fällen unwill⸗ kürlich ein etwas wechſelnder geweſen ſein könnte, ſo darf doch gewiß