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Bedauern wieder entlaſſen müſſen, da bisher alle Unterrichtsverſuche bei ihm geſcheitert ſind und es kaum noch einem Zweifel unterliegt, daß die böſe Gehirnkrankheit, welche es in ſeinem zweiten Lebensjahre des Gehörs beraubte, auch ſeine geiſtigen Fähigkeiten geſchädigt hat.— Der Knabe Nr. 87 iſt auf der rechten Seite gelähmt und lernt darum mit der linken Hand ſchreiben.
Am Schluſſe des vorigen Schuljahres waren in der Anſtalt 3. 80 Z. 38 Kn. 42 M. Dazu ſind gekommen... 6„ 4„ 2
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Im Ganzen wurden unterrichtet. 86 3. 12 Kn. 44 M. Abgegangen ſind.... 16„ 71„ 9„
Es ſind alſo jetzt vorhanden.. 70 Z. 35 Kn. 35 M.
Von den eben in der Anſtalt befindlichen Kindern ſind aus: 1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl. 5. Kl. 6. Kl. Zuſ. Summe. der Provinz Knaben 4 1 3 2— 2 12
Oberheſſen Mädchen 2 3— 5 2— 12 24 der Provinz ſ(Knaben— 1 1 1—— 3 12 Rheinheſſen Mädchen— 3 1— 2 3 9 der Provinz/ Knaben 4 4 3 3 4 2 20 34 Starkenburg/Mädchen— 2 3 5 3 1 14
Zuſammen 10 14 11 16 11 8 70 70
Wir haben alſo dermalen, da die beiden unter Nr. 29 und 51 genannten Kinder in Folge davon, daß ihre Angehörigen ihren bleibenden Wohnſitz in Friedberg genommen haben und ſie deshalb bei der Pro⸗ vinz Oberheſſen mitgezählt ſind, keine außerheſſiſchen Zöglinge.
Auch in dem laufenden Schuljahre haben die dazu befähigten isr. Zöglinge confeſſionellen Religionsunterricht in wöchentlich 2 Stunden erhalten. Zum Judenthum bekennen ſich die Kinder, deren Namen im Vorſtehenden mit einem Sternchen bezeichnet ſind, im Ganzen 5. Alle anderen Kinder ſind evangeliſch.
Ueber die geiſtige Befähigung der Taubſtummen iſt ſchon viel hin und her geredet worden, neuerdings auch bei den Fach⸗ männern aus Veranlaſſung der doppelten Thatſache, daß manche An⸗ ſtalten ſchwachbefähigte Kinder nicht aufnehmen, bezw. wieder entlaſſen, wenn ſich ihre geringe Begabung herausgeſtellt hat— was natürlich auf die Unterrichtsergebniſſe dieſer Anſtalten nicht ohne entſprechend günſtigen


