Jahrgang 
1927
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Bouifatius(680 754), der Apostel der Deutschen, der in der ersten Hälfte des S. Jahrhunderts seine segensreiche Tätigkeit bei uns entfaltete, hatte von Papst Gregor II. den Auftrag, den deutschen Stämmenauf der östlichen Seite des Rheinstromes das Evangelium zu verkündigen. Er schrieb allen seinen geistlichen Stiftungen im Prankenreiche Sankt Benedikts Ordensregel vor, die für alle Klöster Schulen zur Erziehung des Nachwuchses anordnete. Bis zur Erziehung eines eigenen deutschen Nachwuchses berief Bonifatius zahlreiche geistliche Lehrer und Lehrerinnen aus seiner Heimat nach Deutschland. 4

Sorgte Bonifatius dafür, daß die Klöster Mittelpunkt geistlicher und geistiger Bildung waren, so wollte der frän- kische Bischof Chrodegung von Metz um die Mitte des 8. Jahrhunderts(reg. 742 766) die Kathedralkirchen zum Nit- telpunkte christlicher Bildung innerhalb der Diözese machen: das Haus des Bischofs wurde zum Klosterstift für die Geistlichen der Kathedrale und zwar nach St. Benedikts Regel; so war der Unterschied zwischen einem Kloster und Stift, da beide nach St. Benedikts Regel lebten, kaum vorhanden. Das Domstift hatte also gleichfalls auf Grund der Regel seine Stiftsschule für den geistlichen Nachwuchs der Kanoniker und der Diözese. Wie in den Klosterschulen, wurden auch in den Dom-Stiftsschulen die Knaben in frühester Jugend d. h. vom 7. Jahre, ja schon vom 5. Jahre an aufgenommen..

Chrodegangs Beispiel und Regel fanden an den deutschen Bischofssitzen eifrige Nachahmung, besonders in Bayern. Eine unter dem Herzog Tassilo abgehaltene Synode zu Neuching erließ bereits um 774 für die bagrischen Kathedral- kirchen die Anordnung:ein jeder Bischof soll an seinem Sitze eine Schule errichten und einen weisen Lehrer be- stellen, der nach der Ueberlieferung der Römer zu unterrichten und Schule zu halten verstehe.Dieses erste in Deutschland erlassene und für die bayrischen Kathedralkirchen geltende Schulgesetz kam bald auch in allen übrigen deutschen Landen zur Einführung.

Karls d. Gr.(768814) weitsichtige Bestrebungen zur Pflege des Unterrichts und der Wissenschaften auf der Wende des§. und 9. Jahrhunderts führten im Jahre 789 den Beschluß der Aachener Synode herbei:in jedem Klo- ster und Domstifte sollen Schulen sein, in welchen die Knaben die Psalmen, die Schriftzeichen, den Gesang, das Be- rechnen der kirchlichen Festtage und die Grammatik erlernen.

Mit Eifer ging man im ganzen Frankenreiche an die Durchführung dieser Anordnung; man verbesserte vorhandene und errichtete neue Kloster- und Stiftschulen.

So entstanden Dom- und Stiftsschulen zu Osnabrück seit 804, zu Paderborn, zu Bremen, zu Hamburg seit§34, zu Metz, zu Köln, zu Lüttich um 669.

Noch unter Karl d. Gr. öffneten einzelne Kloster- und Stiftsschulen ihre Pforten auch solchen Kindern, die nicht den geistlichen Stand wählen wollten.

Doch wurde unter Karls Nachfolger, Ludwig dem Frommen(814840), auf der Synode zu Aachen vom Jahre 817 diese Freiheit aufgehoben, und die Kloster-, Dom- und Stiftsschulen nahmen nur scholares canonici, d. h. für den geistlichen Dienst in Kloster und Stift bestimmte Knaben auf.

Um aber auch den zukünftigen Weltgeistlichen und der anderen strebsamen Jugend die Möglichkeit zur Weiter- bildung zu verschaffen, begann man, einer Anregung des Reichstags zu Attigny§22 folgend, in den Klöstern und Domstiften neben derinneren Schule eine zweiteäußere zu errichten, die jedem offen stand.

Aus dieser geschichtlichen Entwicklung des deutschen Schulwesens können wir daher mit vollem Rechte schlie- Ben, daß das Bartholomäusstift bei seiner Gründung unter und durch den Sohn Kaiser Ludwigs des Frommen: Lud- wig den Deutschen(840 876) auch eine Stiftsschule eröffnete, daß also das Stiftungsjahr des Stiftes auch das Stiftungs- jahr unserer Schule ist.

Welches ist nun das Stiftungsjahr des Domstiftes und damit der Stiftsschule?

Zwar berichtet uns ein Mönch aus dem Kloster St. Gallen in seiner Biographie Karls d. Gr., daß König Lud- wig II., der Deutsche, der seit 640 regierte, meist in Regensburg und Frankfurt residierte und am 28. 8. 876 hier in Frankfurt starb, eine Kirche an der Stelle des heutigen Domes baute, die am 1. 9. 852 durch den Mainzer Erzbischof Rabanus Maurus eingeweiht wurde. Da aber nur von einer Kirchen-Weihe die Rede ist, nicht aber von einer Stiftls- gründung, die der St. Gallener Mönch sicherlich als wichtiges Ereignis erwähnt hätte, kommt dieses Datum zunächst für uns nicht in Frage.

Dagegen haben wir 5 von den Söhnen Königs Ludwigs II., des Deutschen. ausgestellte Urkunden,

1. vom 15. 12. S80 von König Ludwig III., 2. vom 11. 12.§87 von Kniser Karl dem Dicken, 3. 5. vom 2. 12. 882 von Kaiser Karl dem Dicken in dreifacher Ausfertigung.

In allen 5 Urkunden bestätigen die Söhne Ludwigs des Deutschen die Gründung des klösterlichen Domsliftes, seiner Besitztümer und seiner Besetzung mit einem Abte und 12 Geistlichen.

Jedoch begnügt sich Kaiser Karl der Dicke nicht, wie sein Bruder Ludwig der III., die Stiftung des Vaters zu be- stätigen, sondern er vermehrt dieselbe noch wesentlich.

Die Jahre§0,§Sl und§2 kommen als Bestãtigungs jahre und nicht als Gründungsjahre für Stift und Schule in Betracht. Mithin fällt die Gründung in die Regierungszeit Ludwigs des Deutschen§40 876, dessen Stiftungsur- kunde entweder verloren ging oder infolge dringlicher Sta atsgeschäfte oder infolge vorzeitigen Todes nicht ausgefer- tigt wurde. Daher pleibt dem vorsichtigen Historiker zunächst nur das Todesjahr Ludwigs des Deutschen als Grün- dungsjahr des Domstiftes und der Stiftsschule übrig: das Jahr§76.

Der Lehrplan der Kloster- und Stiftsschulen war allen Schulen des Mittelalters gemeinsam, wenn er auch in ver-

schiedenartigem Maße durchgeführt wurde, je nach den geistigen Kräften der Lehrer und Schüler und der örtlichen Verhältnisse.

Nach diesem Normallehrplan, der, wie für alle mittelalterlichen Schulen, so auch für unsere Stiftsschule gelten mußte, gab es einen Elementarunterricht und einen gymnasialen Unterricht. Bei der Seltenheit und Kostbarkeit der

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