4. Bei Veranstaltungen eines Schülervereins.
Jeder Unfall ist sofort durch Vermittlung des Sekretariats dem Direktor zu melden. 28. Während der Ferien dürfen die Schüler keinerlei Unterrichtsutensilien(für Turnen, Handarbeit, Zeichnen) in der Anstalt belassen. 29. Die Schule muss es in Uebereinstimmung mit der allgemein üblichen Praxis grund- sätzlich ablehnen, eine Haftpflicht für Fahrraddiebstähle anzuerkennen. Die Abstellung von Fahrrädern in der Schule geschieht auf eigene Gefahr. Wir empfehlen den Eintritt in eine Versicherung. 30. Das Provinzialschulkollegium-Berlin hat folgende Warnung vor Spielereien mit Schuss- waffen und gefährlichen Instrumenten veröffentlicht: Schüler, die im Besitze von gefährlichen Waffen, insbesondere von Pistolen und Revolvern betroffen werden, sind mindestens mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungsfalle aber unnachsichtlich mit Verweisung zu bestrafen.
M. Ferienordnung für das Schuljahr 1929/30.
hbasiehnaune Tage Seninss des Unterrichts M ſeiarhoia Osterferien 13 Mittwoch, den 27. März 1929 Mittwoch, den 10. April 1929 Pfingstferien 10 Freitag, den 17. Mai 1929 Dienstag, den 28. Mai 1929 Sommerferien 33 Samstag, den 13. Juli 1929 Freitag, den 16. August 1929 Herbstferien 12 Donnerstag, den 3. Oktober 1929 Mittwoch, den 16. Oktober 1929 Weihnachtsferien 17 Samstag, den 21. Dezember 1929 Mittwoch, den 8. Januar 1930 Osterferien 1930—- AMiittwoch, den 9. April 1930
Frankfurt a. M., den 1. Juni 1929.
Dr. Otto Driesen, Studiendirektor.
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