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Der Unterricht im Turnen und Singen, sowie die Teilnahme an den vom Herrn Minister vorgeschriebenen Turnspielen ist für alle Schüler verbindlich. Be- freiung tritt nur für ein Halbjahr ein, wegen eines körperlichen Fehlers oder nach- gewiesener, besonders weiter Entfernung des Wohnorts oder der Wohnung vom Spielplatz bezw. im Singen wegen Stimmwechsels oder mangelhafter Befähigung. Soll ein Schüler vom Turnen befreit werden auf Grund einer ärztlichen Unter- suchung, die nicht von dem Schularzt vorgenommen wurde, so hat der Vater oder sein Stellvertreter ein ausführlich begründetes Gesuch nebst ärzlichen Zeugnis
dem Direktor einzureichen.— Die Beteiligung an den Schulwanderungen ist verbindlich. Die Eltern werden auch an dieser Stelle nochmals ausdrücklich auf die von der
Anstalt eingerichteten Kurse im orthopädischen Turnen aufmerksam ge- macht.(Vgl. Seite 27.) Der Direktor und die Lehrer sind stets gern bereit, mit den Eltern über ihre Kinder Rücksprache zu nehmen. Der Direktor ist an allen Schultagen ausser Freitag von 11.30 bis 12.30 Uhr und(im Winter) Montag abend von 6 bis 7 ½ Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen. Eltern, welche eine Unterredung mit einem Mitglied des Lehr- körpers wünschen, werden gebeten, nicht wahrend einer Pause zu erscheinen, da die Pause für eine eingehende Besprechung nicht ausreichend ist. Die Sprechzeiten sämtlicher Lehrer werden am Anfang eines jeden Halbjahres durch Aushang bekanntgemacht. Es ist angebracht, den beabsichtigten Besuch vorher ankündigen zu lassen, damit wir imstande sind, genaue Auskunft zu erteilen. Falls Eltern in der festgesetzten Sprechstunde nicht erscheinen können, werden der Direktor und die Lehrer gern eine andere Zeit bestimmen. Besuche unmittelbar vor der Versetzung mögen unterbleiben. Die Eltern werden darauf aufmerksam gemacht, dass es sich empfiehlt, die Schüler der unteren Klassen mit Mappen auszurüsten, die auf dem Rücken getragen werden, da das Tragen der Mappen am Arm eine seitliche Verkrümmung zur Folge haben kann. Der Gebrauch von Mappen und Federkasten übermässig grossen Ge- wichts ist untersagt. Ferner ist das Mitbringen überflüssiger Bücher nicht gestattet. Es ist nötig, dass die Schüler, besonders die jüngeren, frühzeitig zu Bett gehen, da sie bei ungenügender Nachtruhe nicht imstande sind, an dem Unterricht mit Erfolg teilzunehmen. Jeder Wohnungswechsel ist sofort dem Klassenleiter und dem Sekretariat der Anstalt zu melden. Den Eltern auswartiger Schüler wird dringend empfohlen, sich über die Unter- bringungsmöglichkeiten ihrer Kinder vorher mit der Schulleitung zu verständigen. Gegen Unfall sind alle unsere Schüler und Schülerinnen versichert. Die jährliche Prämie beträgt für die höheren Lehranstalten des Philanthropins RM. 1.—. Die Versicherung versichert gegen Unfälle 1. Auf dem Schulgrundstück 2. Ausserhalb des Schulgrundstückes bei Veranstaltungen der Schule, auch während der Ferien, z. B. bei gemeinsamen Ausflügen, Fahrrad-, Ruder-, Rodel- und Sechlitt- schuhpartien, Besuchen von Ausstellungen, Museen, Fabriken usw. 3. Auf dem Wege vom und zum Schulgrundstück bzw. von und zu den Veranstal- tungen der Schule, gleichviel, ob und welche Beförderungsmittel benutzt werden.


