Jahrgang 
1926
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umfangreich. Sie gewährten einen lehrreichen Einblick in die Sonderneigung des einzel nen auf naturwissenschaftlichem und technischem Gebiete, über sein Verständnis für die behandelten Tatsachen und Probleme und seine Fähigkeit, sie sprachlich zum Audruck zu bringen.

Unsere Schülerwanderungen sollen die kunst des Schauens auf froher, gesunder Wanderschaft bei aller Einfachheit und Bedürfnislosigkeit des äußeren Lebens lehren. Wir benutzen deshalb auf mehrtägigen Wanderfahrten, soweit es möglich ist, die Unterkunfts- stätten des Verbandes für deutsche Jugendherbergen, dessen Mitglied die Schule geworden ist, und haben, um fremde(Gastfreundschaft daheim erwidern zu können, mit Einrichtungs- gegenständen, die vor mehreren Jahren für die geplante Gründung eines Landheimes an- geschafft wurden, im eigenen Schulgebäude einen Unterkunftsraum hergestellt, der dem Verband für deutsche Jugendherbergen angegliedert worden ist.

i. Schulgeld, Freistellen, Unterstützungen.

Das Schulgeld betrug im Schuljahr 1925/26 120 Mk. für hiesige Schüler, 150 Mk. für auswärtige Schüler, 240 Mk. für Ausländer. Bei einem Einkommen von jährlich 7200 Mk. konnte auf Antrag für das zweite Kind eine Schulgeldermäßigung von 20 Proz., für weitere Kinder Schulgelderlaß gewährt werden.

Von Ostern 1926 ab beträgt das Schulgeld für die städtischen höheren Schulen jährlich 180 Mk. Für auswärtge Schüler sind 25 Proz., für Ausländer 100. Proz- Zuschlag zu entrichten. Frankfurter Frziehungsberechtigte mit einem Finkommen von weniger als 7200 Mk. erhalten für das zweite schulpflichtige Kind eine FErmäßigung von 50 Proz., für die übrigen Kinder völlige Schulgeldfreiheit. An begabte Schüler können auf Antrag Freistellen verliehen werden, wenn der Erziehungsberechtigte bei ein oder zwei Kindern ein Einkommen von nicht mehr als 4400 Mk., bei drei oder mehr Kindern ein Einkommen von nicht mehr als 6000 Mk. hat. Die sozialen Zulagen (Frauen- und Kinderzulagen) bleiben bei der Berechnung der Einkommensgrenzen außer Ansatz. Anträge auf Gewährung von Freistellen sind unter Vorlage einer Ver- dienstbescheinigung und des letzten Schulzeugnisses bei dem Schulgeldbüro, Gr. Korn- markt 2, IV. St. Zimmer 472a zu stellen. Auch Geschwister-Ermäßigungen bedürfen eines Antrages. Antragsvordrucke werden auch von dem Schulgeldbüro ausgegeben.

Im Schuljahr 1925/26 wurden 90 ganze und 7 halbe PEreistellen verliehen. Der Pro- zentsatz der Freistellen betrug somit 15,8 Proz.

Lehrmittelfreiheit wird Schülern auf Antrag der Eltern und mit Zustimmung der Lehrerkonferenz gewährt.

Erziehungsbeihilfen können Schülern, die sich hervorragend bewähren, aus städt. und staatlichen Mitteln zuerkannt werden. Drei Schüler erhielten im Laufe des Schuljahres Erziehungsbeihilfen von der Stadt.

Die Hilfsbücherei, aus der Schülern Schulbücher leihweise zur Verfügung gestellt werden können, wurde den Anforderungen entsprechend mit städtischen Mitteln er- gänzt und weitergeführt.

k. Berufsberatung.

Für die Berufsberatung wurden in erster Linie die vom Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht ausgegebenen Materialmappen benutzt, deren Merkblätter einzelnen Schülern zur Besprechung mit ihren Eltern zur Verfügung gestellt wurden. Die vom städtischen Berufsamt zum Zwecke von Fachberatungen geforderten Beobachtungs- bogen wurden für diejenigen abgehenden Schüler ausgefüllt, deren Eltern es wünschten.