die sich gegen den Staat oder die geltende Staatsform richten. Das Tragen von Ab- zeichen jeder Art in der Schule selbst und bei Veranstaltungen der Schule, auch das bloße Mitbringen dieser Abzeichen, wird verboten.
5. November: Die Schüler sind in häufig zu wiederholender Belehrung über die Gefahren zu unterichten, die ihnen auf der Straße drohen.
23. Dezember: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen zu offenen Straßen- und Haussammlungen nicht verwandt werden.
Verfügungen des Provinzialschulkollegiums.
20. Mai: Es wird auf den Wert des orthopädischen Turnunterrichts als Vorbeugungsmittel gegen Rückgratverkrümmung hingewiesen.
Die Gemeindeverwaltungen und die Eltern sind auf den Wert des Schwimm- unterrichts hinzuweisen. Wo der Schwimmunterricht von Lehrern und innerhalb der planmäßigen Turnstunden oder des Spielnachmittags durchgeführt wird, kann er für die Schüler etwa vom 12. Lebensjahr ab für ebenso verbindlich erklärt werden, wie die Teilnahme am Turnunterricht.
10. Dezember: Ferienordnung Schuljahr 1926/27.
Schluß des Unterfichts
Beginn des Unterrichts
Ostern..... Samstag, den 27. März Dienstag, den 13. April Plingstemn Freitag, den 21. Mai Dienstag, den 1. Juni Sommer Freitag, den 2. juli Dienstag, den 3. Nugust Ferbst Dienstag, den 28. September Nittwoch, den 13. Oktober Weihnachten........ Donnerstag, den 25. Dezember Freitag, den 7. Januar 1927 Ostern 1922.... Samstag, den O. April 1927
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