Jahrgang 
1929
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einigen erzieherisch schwierigen Fällen ertvolle Dienste, für die wir zu gröfttem Dank ver- pflichtet sind.

Versicherung: Durch Erlaß des Herrn Ministers vom 22. 2. 1926 UII 338 ist bestimmt. daß alle Schüler der staatlichen höheren Lehranstalten der Versicherung des Verbandes der öffentlichen Versicherungsanstalten Deutschlands angeschlossen werden. Der Beitrag beträgt 1.50, die in 2 Raten, am 1. Mai und 1. November, erhoben werden. Es wird aus drüickſich darauf hingewiéesen. daßi für jeden Schüler Verpflich- tung zur Zahlung dieses Beitra gs besteht. Bei einer Reihe von Unfällen hat

Der Berufsberatung der Abiturienten und anderer abgehender Schüler wurde besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Aus einer Bücherspende der Frankfurter Buchhändler am Tage des Buches erhielten wertvolle Bücher als Auszeichnung: Sabel, Thimme U I. Hartmann. Tlöchst. Wibbing, Schwarz- hans OQII. Engelbert, Schröter U II, Frech O III, Arnecke UIII.

Dem Hochstift sowie dem Prankfurter Orchesterverein haben wir zu danken für Frei- karten zu zahlreichen Vorträgen und Konzerten.

i) Schulgeld, Unterstützungen.

Das Schulgeld beträgt vierteljährlich 50 M.; in den ersten beiden Monaten des Viertel- jahres sind je 17. im letzten Monat 16 M. zu zahlen. Das Eintrittsgeld beträgt 5 M. An Ge- schwisterermäſtigungen werden(seit 1. 4. 27 nur auf besonderen, aber nicht näher zu be- gründenden Antrag) gewährt: Für das zweite der eine höhere Schule oder Hochschule be- suchenden Kinder des gleichen Erziehungsberechtigten 25 v. IH., das dritte 50 v. H.; jedes weitere Kind ist schulgeldfrei.

Das Schulgeld ist bis zum dritten Schultag jedes Monats an die Anstaltskasse zu ent- richten, für volle Ferienmonate am letzten Schultage des Vormonats. Abmeldung befreit von der Schulgeldzahlung nur. wenn sie bis zum letzten Schultage des Vormonats dem Anstalts- leiter zugegangen ist. Beitreibung des Schulgeldes im Verwaltungszwangsverfahren und einst- weilige Ausschlieſßung vom Unterricht erfolgt nach voraufgegangener Androhung, wenn das Schulgeld eine Woche nach Fälligkeit nicht entrichtet ist.

Die Kassengeschäfte der Anstalt verwaltete die Staatliche Kreiskasse II in Frank- furt a. Main, Hochstr. 16. Ab 1. 4. 28 werden die beiden staatl. Kreiskassen zusammengelegt. Die neue Kasse führt die Bezeichnung:Staatliche Kreiskasse Frankfurt a. M. und befindet sich Hochstraße 16. Dem scheidenden Kassenführer, Herrn Oberrentmeister Schmuck und seinen Mitarbeitern spricht der Anstaltsleiter für die vortreffliche Erledigung der Kassenge- schäfte und die stets freundliche Hilfsbereitschaft auch hier seinen herzlichen Dank aus.

Das Schulgeld kann in Zukunft nur noch gezahlt werden:

Durch Zahlkarte oder Ueberweisung auf das Postscheckkonto Frankfurt a. M. 6821 der Staatlichen Kreiskasse Frankfurt a. M. oder auch durch Barzahlung an der Kasse. Wegen des Andranges an der Kasse empfiehlt sich aber Zahlung durch die Post. Eine Erhebung in der Schule findet nicht mehr statt.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten werden gebeten, der pünktlichen Einzahlung des Schulgeldes ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen, damit die Kreiskasse nicht ge- zwungen ist, rückständige Schulgeldbeträge im Mahn- und Zwangsverfahren einzuziehen. Durch dieses Verfahren würden den Zahlungspflichtigen besondere Kosten erwachsen. Auch entstehen infolge der zwangsweisen Einziehung häufig unangenehme Auseinandersetzungen, die zu vermeiden sowohl im Interesse der Anstalt und der Kasse als auch der Erziehungs- berechtigten liegt.

Für Freistellen wurde der gesamte bestimmungsgemäß zur Verfügung stehende Betrag verwendet. Es waren verliehen im Sommer 10 ganze, 26 halbe; im Winter 9 ganze, 28 halbe Freistellen..

An Erziehungsbeihilfen wurden 4 besonders würdigen Schülern zusammen 600 RM. gewährt...

Einem besonders tüchtigen Schüler wurde durch den Herrn Minister aus den Mitteln des Reichsministeriums des Innern eine einmalige Erziehungsbeihilfe von 600 RM. bewilligt.

Die Hilfsbücherei. aus der Lehrmittel an die Schüler leihweise ausgegeben wer- den, wurde stark erweitert.

Die Schülerkasse wurde weiter von Stud.-Rat Dr. Sinning verwaltet. Ihr wurden Spenden und Ueberschüsse bei Schulveranstaltungen überwiesen-

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