Jahrgang 
1929
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Deutsch: Lebensgut(14. 2. 25. S.). Latein: Palaestra Latina, herausg. von Hoffmann-Weinstock(27. 5. 27. 2186 u. 3. 4. 28 4648 I). Griechisch: Gymnasion, herausg. von Weinstod(27. 5. 27. 2186). Französisch: Grund-Neumann, Ausg. B(9. 4. 1925. 5495). Engwer-Jahncke, Kulturgeschichtliches Französisches Lesebuch für die Mittelklassen. Fröhlich-Schön, Französisches Lesebuch zur Einführung in die Kultur Frankreichs. G. 4. 28. 4648 I.) Geschichte: Lehrbuch der Geschichte von Pinnow, Bonwetsch, Schnabel. Kania, Neu- stadt, Böhm(50. 5. 1925. 5916). Erdkunde: Seydlitz, Geographie(s. Ostern 1888). Dierdke, Schulatlas(s. Ostern 1888). Naturkunde: Schmeil-Norrenberg. Tierkunde(20. 11. 15. 16566). Sumpf-Hartenstein, Grundriß der Physik(18. 12. 95. 8328). Wilbrandt, Lehrbuch der Chemie(seit Ostern 1888). Mathematik: Lietzmann, Mathematisches Unterrichtswerk(16. 1. 26. 696). Hofmann, Rechenbuch für höhere Schulen(28. 1. 28. 1623). Musik: Herrmann-Wagner, Schulgesangbuch(27. 5. 27. 2186). Andere als die hier angegebenen Lehrbücher sind an der Anstalt nicht in Gebrauch.

Ferienordnung für das Schuljahr 1929/30.

Schluss des Unferrichts: Beginn des Unterrichts: Ostern: Miflwoch, den 27. März Mittwoch, den 10. April Pfingsten: Freitag, den 17. Mai Dienstag- den 28. Mai Sommer: Sonnabend, den 13 jouli Freitag, den 16. August Herbst: Donnerstag, den 3. Oklober Nittwoch. den 16. Oktober Weihnachten: Sonneabend, den 21. Dezember Miftwoch, den 8. Januar 1930 Schluss: Mittwoch, den 9. April 1930

8. Mitteilungen an die Eitern.

1. Wir bitten die Eltern, noch mehr als bisher, von der Einrichtung der Sprechstunde des Direktors(Mo., Mi., Frei. 1112. Fernspr. Carolus 45320) und der Lehrer(die Zeiten wer- den am schwarzen Brett in der Schule bekanntgegeben) Gebrauch zu machen. Vorherige An- meldung empfiehlt sich sehr. Stets bitten wir, aufter mit dem Fachlehrer auch auf jeden Fall mit dem Klassenlehrer und möglichst dem Direktor, der in wichtigen Fragen jeder Zeit auch aufterhalb der Sprechstunden zur Verfügung steht, Rücksprache zu nehmen. In einer Reihe schwieriger Fälle haben rechtzeitige und ausgiebige Besprechungen zwischen Eltern und Lehrern zum Besten der Schüler zu einem guten Ziel geführt. Auskünfte über die

Versetzung können freilich, aus verständlichen Gründen, in den letzten 3 Wochen des Schul-

jahres nicht mehr erteilt werden.

2. Privatstunden dürfen nur mit Genehmigung des Direktors erteilt werden, ganz gleichgültig. ob sie von Schülern, Studenten oder Lehrern gegeben werden. Wir bitten in dieser wichtigen Frage nichts ohne den Rat der Schule zu unter- nehmen. jJedenfalls muß der Direktor die Verantwortung für alle Mafinahmen auf diesem Gebiet, von denen er nichts weif, ablehnen.

5. Urlaub unmittelbar vor und nach den Ferien wird nur vom Direktor und in der Regel nur auf Grund ärztlichen Gutachtens erteilt. Wir müssen die Eltern aus ernsten er- ziehlichen Gründen bitten, keine Ausnahmen machen zu wollen.

4. Schulfeiern, Monatswanderungen und sonstige Schulveranstaltungen verpflichten alle Schüler zur Teilnahme, sofern nicht religiöse Gründe eine Ausnahme gebieten.

Frankfurt a. M., den 1. Mai 1929. . Dr. Heinrich Weinstock. Studiendirektor.

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