Jahrgang 
1929
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7. Erlasse und Verfügungen.

Min.-Erl. v. 22. 1. 29 U III 2803/28 U II. 1.

Am 1. Mai 1920 werden in die bereits bestehenden Pädagogischen Akademien je 50 Stu- denten aufgenommen., und zwar in Elbing und Kiel zur Ausbildung evangelischer Volksschul- lehrer und Jehrerinnen, in Bonn zur Ausbildung katholischer Volksschullehrer und in Frank- furt a. M. zur Ausbildung von Volksschullehrern und ehrerinnen. Ferner wird beabsichtigt, zum gleichen Zeitpunkte neue Pädagogische Akademien zur Ausbildung evangelischer Volks- schullehrer und Jehrerinnen in Breslau. Erfurt, Hannover und Dortmund zu eröffnen und dort ebenfalls je 50 Studierende aufzunehmen. Wegen des noch vorhandenen Ueberflusses an evan- gelischen Schulamtsbewerberinnen werden jedoch zu den Akademien in Erfurt und Hannover vorläufig nur männliche Studierende zugelassen.

Mit Rücksicht auf die besonders grofte Zahl noch unbeschäftigter katholischer Schul- amtsbewerberinnen werden katholische Abiturientinnen bis auf weiteres in keine Pädago- gische Akademie aufgenommen.

Der Bildungsgang ist zweijährig. Studiengebühren werden nicht erhoben. Unter beson- deren Voraussetzungen können Studienbeihilfen gewährt werden, die bei den Akademien zu beantragen sind. Internate sind mit den Akademien nicht verbunden. Arbeitspläne und wei- tere Auskünfte sind bei den Sekretariaten der Pädagogischen Akademien erhältlich. Näheres ist auch zu erschen aus dem Merkblatt für Berufsberatung B 4:Der Volksschullehrer von Akademiedirektor Dr. Karl Weidel in Elbing, zu beziehen durch den Verlag Tro- witsch& Sohn in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 29, gegen Voreinsendung von 55 Rpf.

Das Aufnahmegesuch ist bis spätestens zum 10. März 1929 unmittelbar an eine der Pädagogischen Akademien zu richten. Beizufügen sind:

1. ein Lebenslauf mit Angabe des Bekenntnisses,

2. eine beglaubigte Abschrift des Reifezeugnisses einer neunstufigen höheren Lehran- stalt oder eine Bescheinigung des Anstaltsleiters über die bestandene Reifeprüfung oder über ihr voraussichtliches Bestehen,

3. ein Gesundheitszeugnis eines zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arztes,

4. ein amtlicher Ausweis über die Staatsangehörigkeit,

5. ein polizeiliches Führungszeugnis, falls seit der Erlangung des Reifezeugnisses mehr als ein halbes Jahr verstrichen ist.

Bald nach Ablauf der Meldefrist werden die Bewerber, die für die Aufnahme in Be- tracht kommen. zu einer Prüfung ihrer musikalischen Kenntnisse und Fertigkeiten am Aka- demieort einberufen. Die Bewerber müssen mit der allgemeinen Musiklehre vertraut sein, ein einstimmiges schlichtes Motiv nachsingen und niederschreiben, ein einfaches Lied vom Blatt und eine Anzahl Volkslieder auswendig singen können. Im Spiel eines der drei Instrumente Geige, Klavier oder Orgel müssen die Grundlagen vorhanden sein.

Die Bewerberinnen müssen sich in einer Aufnahmeprüfung über Kenntnisse und Fer- tigkeit in der Nadelarbeit im Umfange einer abgeschlossenen Lyzeumsbildung ausweisen.

Ob in besonderen Fällen von der Forderung hinreichender turnerischer, musikalischer und technischer Vorbildung abgesehen werden kann, werde ich auf besonderen Antrag der Akademien nach erfolgter Aufnahmeprüfung entscheiden.

Becker.

Verzeichnis der an der Anstalt im Gebrauch befindlichen Lehrbücher.

Evang. Religion: Marx-Tenter. Hilfsbuch für den evangelischen Religionsunterricht (13. 9. 12. 15253). 1 Schäfer-Krebs, Biblisches Lehrbuch(26. 11. 13. 16565). Nestle. Neues Testament.

Frankfurter, Evangel. Gesangbuch(seit 1888).

Kathol. Religion: Lehrbuch der katholischen Religion, auf Grund des Lehrbuches von Keuhchen neubearbeitet von Möhler, Bremer, Cohnen, Anders, Kastner(28. 1. 28 1623).

Jüdische Religion: Hecht-Rosenthal, Lehrbuch der jüd. Geschichte und Literatur. Auerbach. Kleine Schul- und Hausbibel. Biblische Erzählungen(seit 1888).

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