Jahrgang 
1885
Einzelbild herunterladen

13.

Die Veröffentlichung der Schulnachrichten, welche den Programmen der höheren Schulen beigegeben werden, hat einen doppelten Zweck; dieselben sollen einerseits dazu dienen, in denjenigen Kreisen, welche an der Wirksamkeit der einzelnen Anstalt besonders beteiligt sind, das Interesse für dieselbe rege zu erhalten, andererseits sind sie bestimmt, den vorgesetzten Behörden einen Einblick in die gesamte Organisation und in die einzelnen Einrichtungen jeder Schule zu ermöglichen. Da der letztere Zweck nur erreicht werden kann, wenn die betreffenden Mitteilungen nach Inhalt und Anordnung in allen wesentlichen Punkten übereinstimmen, so ist für die Abfassung der Schulnachrichten durch die Zirkular-Verfügung vom 23. August 1824 I. S§. 177 eine bestimmte Anordnung vorgeschrieben worden. Wenn dessenungeachtet diese Veröffentlichungen, wie sich bei derem dienstlichen Gebrauche immer wieder zeigt, gegenwärtig von den gegebenen Anordnungen vielfach abweichen, so erklärt sich diese Erscheinung zum Teil daraus, dals im Verlauf eines Zeitraumes von 60 Jahren in der ganzen Organisation der nöheren Schulen erhebliche Veränderungen eingetreten sind, aber es ist doch auch nicht zu verkennen, dafs auch andere Bestimmungen, für welche diese Voraussetzung nicht zutrifft, im Verlaufe der Zeit mehr und mehr unbeachtet geblieben oder willkürlich abgeändert worden sind. Unter diesen Umständen sehe ich mich veranlaſst, zur Wiederherstellung der für den dienstlichen Gebrauch unentbehrlichen UÜbereinstimmung und Vervollständigung der Schul- nachrichten für deren Abfassung unter Aufhebung der Zirkular-Verfügung vom 23. August 1824 von jetzt ab das Folgende anzuordnen.*)

17. Januar. Eine Instruktion für die Verwaltung der an den höheren Lehranstalten bestehenden Bibliotheken(Lehrer- und Schülerbibliotheken) wird gegeben. Dieselbe bestimmt u. a., dals die unmittelbare Verwaltung der Lehrerbibliothek in der Regel nicht vom Direktor, sondern von einem auf Antrag des Direktors seitens des Königl. Prov.-Schulkollegiums hiermit beauftragten Lehrers der Anstalt geführt werde, daſs ferner jährlich einmal, und zwar in der Zeit zwischen dem 1. Januar und 31. März von dem Direktor eine Revision der Bibliothek vorzunehmen sei;

ein Mitglied des Kuratoriums sei zu dieser Revision einzuladen.

b. Verfügungen des Königl. Provinzial-Schulkollegiums zu Kassel.

17. April. Der Kandidat des höheren Schulamts, Herr Arnold Metzer aus Sontra, wird der Anstalt von Ostern l. J. ab zur Ableistung des pädagogischen Probejahres überwiesen.

25. April. Die mit Genehmigung des Herrn Unterrichtsministers für die öffentlichen Schulen der Provinz Hessen-Nassau festgesetzte Ferienordnung wird mitgeteilt.

24. Mai. Die vorbenannte Ferienordnung hat für hiesige Realschule erst von den nächsten Weihnachtsferien ab in Kraft zu treten.

2. Juli. Ein von dem Herrn Unterrichtsminister zugegangenes Verzeichnis der wichtigsten Hilfsmittel für den zoologischen und botanischen Unterricht wird zur Beachtung bei Anschaffungen von Anschauungsmitteln für den naturbeschreibenden Unterricht übersandt.

18. September. Der Kandidat des höheren Schulamts, Herr Edmund Sittig zu Neumühle (Niederlausitz), wird der Anstalt vom 1. Oktober l. J. ab zur Ableistung des pädagogischen Probejahrs überwiesen.

22. September. Der wissenschaftliche Hilfslehrer Dr. Klein wird vom 1. Oktober l. J. ab entlassen und vom gleichen Zeitpunkt ab der wissenschaftliche Hilfslehrer an der höheren Bürgerschule zu Bochum Dr. Junker zum ordentlichen Lehrer an hiesiger Realschule ernannt.

*) Die Anlage des gegenwärtigen Jahresberichts veranschaulicht die bezüglichen ministeriellen Bestimmungen.