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3„Die von den meisten Provinzial-Schulkollegien empfohlene Bestimmung, dals unter voll- ständiger Freilassung der Sonn- und Feiertage die häusliche Beschäftigung der Schüler auf der untersten Stufe sich auf durchschnittlich 1 Stunde täglich zu beschränken und auf der obersten durchschnittlich 3 Stunden täglich nicht zu überschreiten habe, ist als übereinstimmend mit der in anderer Form gegebenen Erklärung der Wissenschaftlichen Deputation anzuerkennen; denn wenn in der obersten Klasse zu den 30 obligatorischen Lehrstunden auch 4, in einzelnen Fällen selbst 6 Stunden fakultativen Unterrichts hinzutreten, so können doch, da es sich einmal um Zahlen handelt, die zwischen die Lektionen fallenden Erholungspausen, welche nach den unter No. 1 enthaltenen Bestimmungen sich auf 4 bis 4 ⅛ Stunden wöchentlich belaufen, selbst- verständlich nicht in die Arbeitszeit eingerechnet werden. Wenn für das Steigern der zulässigen Zeitdauer der täglichen häuslichen Arbeit folgende Stufenfolge angenommen wird: VI 1 St., V 1 ½ St., IV, IIIb 2 St., IIIa, IIb 2 ½ St., IIa, I 3 St., so wird dadurch nicht blos der all- mäligen Zunahme der geistigen Kraft und der Arbeitsfähigkeit der Schüler, sondern auch den in den Lehrplänen der Schulen enthaltenen Forderungen Rechnung getragen.
Dieses Mals der Ansprüche an die häusliche Beschäftigung der Schüler würden die höheren Schulen auch in dem Falle einzuhalten haben, wenn sich daraus ergäbe, dals in dem einen oder anderen Gegenstande der Umfang des Lehrstoffes beschränkt, die Höhe des Lehrzieles herabgesetzt werden müsse. Aber mit Rücksicht auf die eingehende Erwägung, welche von den beaufsichtigenden und den ausführenden Organen des Unterrichts der Frage gewidmet ist, darf ich der von mehreren Seiten nachdrücklich betonten Erklärung Vertrauen schenken, dals in den durch die gegenwärtige Organisation der höheren Schulen bestimmten Lehrzielen ein Anlaſs zur UÜberbürdung nicht liegt, und daſs, sofern die Lehrstunden in der oben angedeuteten Richtung ihrer Aufgabe entsprechen, das als äulserste Grenze der Ansprüche an die häusliche Arbeit der Schüler bezeichnete Maſs zu sicherer Erreichung der Lehrziele für Schüler mittlerer Begabung ausreicht.
Eine Bestimmung über das Mafs der für die häusliche Beschäftigung der Schüler seitens der Schule zu beanspruchenden Zeitdauer läfst sich nicht mit der gleichen Präcision treffen, noch weniger mit der gleichen Sicherheit durchführen, wie etwa die Festellung der den einzelnen Gegenständen zu widmenden Lektionenzahl. Die Zeit, welche eine einzelne Aufgabe von einem Schüler mittlerer Begabung fordert, ist nicht an sich zu bestimmen, sondern ist bedingt durch ihre Vorbereitung in den Lektionen; und die Thatsache, daſs ein Schüler, welcher diese Vorbereitnng an sich hat vorübergehen lassen, oder der bei der Aufgabe sitzt, ohne ihr die volle Aufmerksamkeit zuzuwenden, eine unzulässige Zeitdauer aufwendet, kann noch nicht die Unzweckmälfsigkeit der Aufgabe beweisen. Nicht jede Mitteilung von Eltern über ungebührliche Dauer der häuslichen Beschäftigung ihrer Söhne führt zu der Ermittelung einer wirklichen UÜberschreitung in den Ansprüchen, und andererseits darf das Ausbleiben solcher Mitteilungen nicht als ein unbedingt sicheres Zeichen für das Einhalten des richtigen Malses betrachtet werden; denn aufser der, wie ich voraussetze, unbegründeten Besorgnis mancher Eltern wegen nachteiliger Folgen solcher Mitteilungen lassen sich andere durch schätzenswerte Motive zu einer im Interesse der Schule wie ihrer Schüler nicht erwünschten Resignation bestimmen. Ungeachtet dieser nicht zu verkennenden und nicht zu verschweigenden Schwierigkeit einer alle Einzelheiten erschöpfenden Kontrole vertraue ich darauf, dafs die aus- drückliche Bezeichnung der in den häuslichen Aufgaben für die Schüler einzuhaltenden Grenzen des mafsgebenden Einflusses auf das thatsächliche Verfahren der Schulen nicht entbehren wird. In den Lehrerkollegien der höheren Schulen wird, wie die neuerdings in Direktorenkonferenzen und in Fachzeitschriften ausgeführfen Erörterungen zeigen, von den zum Teil tendenziösen Übertreibungen in der UÜberbürdungsfrage, welche die Thätigkeit der Schule zu lähmen ge- eignet sind, der echte Kern der Frage wohl unterschieden, und sie erachten es für ihre Auf- gabe, selbst unter den schwierigen Verhältnissen des Zudrangs zu den höheren Schulen durch die Höhe der eigenen Leistung und durch Einhaltung des richtigen Mafses in den Ansprüchen an die Schüler die gesunde, geistige und körperliche Entwickelung derselben zu fördern. Die auf solcher UÜberzeugung beruhende eingehende und einmütige Erwägung der Sache in den Lehrerkollegien wird, so hoffe ich, den Erfolg haben, dafs die Thätigkeit der Schule den be- rechtigten Forderungen der Gesundheitspflege entspreche und daſs das richtige Verhältnis zwischen der Schule und dem Elternhause allgemein hergestellt werde.“
7. Januar. Bezüglich der Veröffentlichung der Schulnachrichten, welche den Programmen der höheren Schulen beigegeben werden müssen, werden bestimmte Forderungen gestellt.


