14. Landheim.
1. Die im Dezember 1928 durch unſeren Aufruf eingeleitete Sammlung iſt im weſſentlichen abgeſchloſſen. Ihr Ergebnis kann als ſehr erfreulich bezeichnet werden. Mehr als 90% der Eltern haben ſich an der Zeichnung beteiligt, rund 500 unſerer Schüler haben bei der Liſtenſammlung mit Eifer und Erfolg mitgewirkt. Das Geſamtzeichnungsergebnis beläuft ſich bis 15. Februar 1929 auf RM. 9247.—. Hiervon ſind RM. 7432.— bereits bar eingezahlt. Wir ſprechen allen, die bei der Sammlung Intereſſe gezeigt haben, Spendern und Sammlern, nochmals den herzlichſten Dank der Schule aus. Das Ergebnis ermöglicht es uns nicht nur, das Landheim in jeder uns zweckmäßig erſcheinenden Weiſe einzurichten; es wird noch erfreulicher Weiſe, zuſammen mit den uns bereits zur Verfügung ſtehenden Mitteln, eine Summe zur Verfügung bleiben, aus deren Ertrag wir ſpäter minderbemittelten Schülern den Aufenthalt im Landheim ermöglichen oder verbilligen können. Darüber hinaus iſt uns das Ergebnis der Sammlung und namentlich die Geſchloſſenheit der Beteiligung der Elternſchaft ein Beweis dafür, daß ſie dem Gedanken des Schullandheims wohlwollend gegenüberſteht und ſich davon, wie auch wir, eine wertvolle Ergänzung der Schularbeit verſpricht. Auch Staat und Stadt haben in dieſer Erwartung ihr Intereſſe an der Sache ausgeſprochen und zum Teil ſchon bewieſen. Wir danken an dieſer Stelle nochmals der Stadt Darmſtadt für ihre Gabe.
2. Die Einrichtung des Landheims hat durch den ſtrengen und lange anhaltenden Froſt leider eine Unterbrechung erfahren, da der im Rohbau fertige Umbau noch nicht zu Ende geführt werden konnte. Trotzdem hoffen wir, mit Beginn des neuen Schuljahres fertig zu ſein. Die Inneneinrichtung iſt zum Teil beſchafft, zum Teil in Auftrag gegeben und wird rechtzeitig verfügbar ſein. Auch hierbei haben uns eine Anzahl von Eltern unſerer Schüler in dankenswerter Weiſe beraten, auch brauchbare Gegenſtände zur Vervollſtändigung der Einrichtung zur Verfügung oder in Ausſicht geſtellt. Auch dieſe Form der Mitarbeit begrüßen wir und ſind dankbar dafür. Jede weitere Anregung in dieſer Richtung nehmen wir gerne entgegen.
3. Wir ſind dem„Reichsverband deutſcher Schullandheime“ als Mitglied beigetreten. Dies ermöglicht uns den Austauſch von Erfahrungen mit anderen Schulen, die bereits ſeit längerer Zeit Landheime beſitzen.. Der Verband gibt regelmäßig Mitteilungen heraus, die vieles beachtenswerte in dieſer Beziehung enthalten.
15. Elternbeirat.
Der§ 30 der„Schulordnung für die höheren Lehranſtalten des Volksſtaates“ Heſſen lautet:„An jeder Schule kann zu Beginn des Schuljahrs ein Elternbeirat gebildet werden, um eine lebendige Wechſelwirkung zwiſchen Schule und Elternhaus herzuſtellen. Der Beirat iſt ſtets zu bilden, wenn mehr als die Hälfte der Erziehungsberechtigten es erwünſcht.“
Seither hat es Elternbeiräte im Sinn dieſes§ an den höheren Schulen in Darmſtadt nicht ge— geben. Vor einiger Zeit hat aber die„Elternvereinigung an den höheren Schulen Darmſtadts“ ange— regt, es möchten ſolche Beiräte für alle höheren Schulen gebildet werden. Der Vorſtand dieſer Ver— einigung hat die Direktoren der 7 höheren Lehranſtalten Darmſtadts zu einer Beſprechung eingeladen und ſeine Anregung näher begründet und erläutert. Er konnte ſich dabei darauf berufen, daß in der „Dienſtanweiſung für die Schulleiter, Lehrer und Elternbeiräte an den heſſiſchen Volksſchulen“(Darm— ſtadt, 1926, Staatsverlag) ſchon ſeit 3 Jahren Elternbeiräte— allerdings auch in Form einer Kann— Vorſchrift— vorgeſehen ſind.
In welcher Weiſe ſich die oberſte Schulbehöͤrde, die dieſe Verfügung erlaſſen hat, die Tätigkeit eines Elternbeirats denkt, hat ſie im§ 9 der genannten Dienſtanweiſung ausgeſprochen.„Die Schulpflege umfaßt die Sorge für alle Maßnahmen und Einrichtungen, die geeignet ſind, die äußeren Schulverhältniſſe zu beſſern und der Erziehung und Ertüchtigung der ſchulpflichtigen Jugend in und außer der Schule zu dienen. Der Elternbeirat ſoll in der Schulpflege mitwirken und ſich bemühen, die Beziehungen zwiſchen Schule und Elternhaus enger zu knüpfen, um durch ein verſtändnisvolles Zu— ſammenwirken aller an der Jugenderziehung Beteiligten das Werk der öffentlichen Erziehung zu föordern. Seine Aufgabe kann der Elternbeirat nur erfüllen, wenn es ihm gelingt, Elternſchaft und Lehrerſchaft zu einer Erziehungsgemeinſchaft zuſammenzuſchließen, die auf gegenſeitigem Vertrauen aufgebaut iſt, gegen— ſeitiges Verſtändnis für die Wuͤnſche und Beſtrebungen der Erziehungsberechtigten und der Berufser— zieher ſchafft und auftretende Unſtimmigkeiten oder gegenſätzliche Auffaſſungen auszugleichen ſucht.... Aufſichtsbefugniſſe gegenuͤber den Lehrern und dem Leiter der Schule ſtehen dem Elternbeirat nicht zu....“
Die Dienſtanweiſung beſtimmt dann weiter, wie der Elternbeirat einer Volksſchule zuſammenge— ſetzt iſt,— aus den Vertretern der Elternſchaft und aus dem Schulleiter und 1—2 Mitgliedern des


