Jahrgang 
1929
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Lehrerrats der Schule in welcher Weiſe die Wahl ſtattfinden ſoll, wann und durch wen er zu be⸗ rufen iſt, uſw.

Es wäre nun zunächſt feſtzuſtellen, ob die Mehrheit der Erziehungsberechtigten auch für die höheren Schulen die Einrichtung ſolcher Elternbeiräte erwünſcht.

Um dieſe Frage zu beantworten, wird alsbald nach Beginn des neuen Schuljahres den Eltern unſerer Schüler eine gedruckte Mitteilung zugehen, die ſie auffordert, ihre Anſicht zu äußern. Ergibt es ſich, daß die Mehrheit der Erziehungsberechtigten die Bildung eines Elternbeirats für die betreffende Anſtalt wünſcht und befürwortet, ſo wird der Schulleiter alles weitere veranlaſſen, insbeſondere auch feſtſtellen, welche Vorſchriften etwa das Miniſterium für Kultus und Bildungsweſen über die Einrichtung von Elternbeiräten an höheren Schulen(Wahl, Befugniſſe, Geſchäftsordnung uſw.) zu erlaſſen gedenkt.

V. Mitteilungen an die Eltern.

1. Die neue Schulordnung haben alle Eltern im Laufe dieſes Schuljahres erhalten. Die Kenntnis nahme hat der Vater bezw. deſſen Stellvertreter durch Unterſchrift beſtätigt. Die an Oſtern 1929 neu eintretenden Schüler erhalten ſie in den erſten Tagen des neuen Schuljahres.

2. Wir bitten die Eltern, beſonders diejenigen, deren Söhne die Tanzſtunde beſuchen, zu verhindern, daß durch geſellſchaftliche Veranſtaltungen die Zeit und die Kraft der Schüler über Gebühr in Anſpruch genommen wird. Auch hoffen wir, daß die Eltern ihre Söhne die mannigfachen Vergnügungen, die ſich der Jugend heutzutage bieten, nur in beſcheidenem Umfang genießen laſſen, damit nicht durch dieſe Abhaltungen, ſowie durch allzugroßen Sportbetrieb oder durch übertriebene Vereinstätigkeit die Leiſtungen der Schuͤler ungünſtig beeinflußt werden.

3. Es wird vielfach von den Lehrern über mangelnden Fleiß einzelner Schüler geklagt. Die ungenügende Erfüllung der Pflichten der Schüler der Schule gegenüber gefährdet die Verſetzung. Beſonders bei ſchwächeren Schülern empfiehlt es ſich, wenn das Elternhaus mit der Schule in Verbindung bleibt. Alle Lehrer und die Direktion ſind ſtets zur Rückſprache bereit. Um ein Verfehlen oder unnötiges Warten zu verhüten, iſt es gut, wenn die Zeit der Ausſprache vorher ſchriftlich oder mündlich verabredet wird. Während des Unterrichts ſind die Lehrer nicht zu ſprechen.

4. Es iſt erſtaunlich, wie viele Dinge in der Schule, in den Schulhäuſern, ſowie in der Turnhalle verloren werden. Trotz Ausſtellen im Fundkaſten und Bekanntmachung in den Klaſſen melden ſich die Verlierer nicht. Leicht hört man da: Es iſt mir geſtohlen worden.

5. Um die Eltern zum letzten Mal auf die Leiſtungen ihrer Söhne aufmerkſam zu machen, erhält ein Teil der Schüler zu Weihnachten eine kurze Mitteilung über ſeine Leiſtungen. Wenn keine Mitteilung kommt, iſt das Herbſtzeugnis maßgebend. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß es keine Sicherheit für die Verſetzung an Oſtern darſtellt, wenn eine ſolche Mitteilung nicht kommt.

6. Wenn die Eltern ihren Söhnen wegen mangelhafter Leiſtungen Privatunterricht erteilen laſſen wollen, empfiehlt es ſich, mit der Direktion oder den Lehrern Rückſprache zu nehmen und nicht auf Grund einer Zeitungsanzeige einen Lehrer zu wählen.

7. Beſonders die Eltern derjenigen Schüler, die Oſtern 1929 Quintaner werden, machen wir darauf aufmerkſam, daß von dieſer Klaſſe an ein Atlas ein unentbehrliches Hilfsmittel iſt. Der Atlas iſt die Grundlage des Geographieunterrichts bis einſchließlich Oberprima, alſo 8 Jahre lang. Zur Anſchaffung möchten wir den an unſerer Schule ſeit Jahren benutzten Schulatlas für höhere Lehranſtalten von Diercke große Ausgabe empfehlen. Er enthält auf 156 Seiten Karten. Auch nach der Schulzeit, ſowie in der Familie, wird dieſer Atlas eine gern und häufig benutzte Quelle geſuchten Rates ſein können. Als Oſtergabe, am Geburstag oder an Weihnachten, wäre er ein wertvolles Geſchenk. Der Ladenpreis iſt zur Zeit 11 Mk.

Für Primaner und Sekundaner iſt ein lateiniſch⸗deutſches Wörterbuch ein notwendiger Beſitz. Auch dieſes Buch eignet ſich zu Geſchenken.

8. Das Schulgeld beträgt vom 1. April 1927 ab(nach der Verfügung des Landesamtes vom 28. Februar 1927) monatlich Mk. 17.50; bei 2, 3, 4, 5 und 6 Geſchwiſtern Mk. 14.50; 11.50; 9.; 6.50 und 4 Mk.

9. Freiſtellen gibt es für würdige und bedürftige Schüler aller Klaſſen. Geſuche müſſen auf dem vorgeſchriebenen, von der Direktion ausgegebenen Vordruck nach Semeſterſchluß im Laufe der Oſterferien, ſpäteſtens bis zu deren Ende, bei der Direktion eingereicht werden. An genaue Ausfüllung des Vordrucks wird auch hier erinnert. Die Erfahrungen des letzten Jahres veranlaſſen uns, nochmals ausdrücklich auf die Anmerkung zu Nr. 11 des Fragebogens hinzuweiſen, und wir empfehlen

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