den Geſuchſtellern, ſofort bei Einreichung des Geſuches an die Direktion die geforderte Beſcheini⸗ gung beizulegen. Unterlaſſung dieſer Vorſchrift hat u. U. die Nichtgenehmigung zur Folge. Auch für alle Schuler, die bereits eine Freiſtelle hatten, müſſen die Geſuche erneuert werden. Allen Kriegswaiſen (Voll⸗- und Halbwaiſen) wird eine Freiſtelle gewährt, wenn die Noten dieſer Schüler in Betragen, Auf— merkſamkeit und Leiſtungen den Bedingungen für die Verleihung von Freiſtellen entſprechen, auf jeden Fall müſſen Geſuche auch hier rechtzeitig eingereicht werden.
10. Ferienordnung für 1929/30: Pfingſten: 19. Mai bis 26. Mai; Sommer: 13. Juli bis 11. Auguſt; Herbſt: 29. September bis 13. Oktober; Weihnachten: 21. Dezember bis 5. Januar 1930. Die angegebenen Tage ſind ganze Ferientage. Die Oſterferien 1930 beginnen Sonntag 6. April.
11. Der Beginn der Sommerferien— Samstag. 13. Juli— iſt den Schulern rechtzeitig im Januar mitgeteilt worden. Mit Rückſicht auf die Ordnung der Schule und der Schüler bitten wir die Eltern, ihre etwa geplanten Sommerreiſen in die Zeit der Ferien zu verlegen und von der Ein— reichung von Geſuchen um Erteilung von Urlaub vor Beginn der Ferien oder Anſchluß an dieſe abzuſehen. Ferienzüge fahren nur Samstag, 13. Juli.
12. Alle Schulen Heſſens ſind dem Herrn Staatspräſidenten Adelung unterſtellt. Die Behörde heißt:„Miniſterium für Kultus und Bildungsweſen“— abgekürzt: Kultusminiſterium. Der oberſte Leiter der Schulen iſt Herr Miniſterialdirektor Urſtadt, der Referent unſerer Anſtalt iſt Herr Staatsrat Block.
13. Die Verwaltung der Stadt Darmſtadt, die die Koſten der Drucklegung dieſes Jahresberichtes trägt, hat uns gebeten, deſſen Umfang mit Rückſicht auf die Finanzlage der Stadt nach Möglichkeit zu be— ſchränken, um die Druckkoſten zu verringern. Es mußte daher manches ganz weggelaſſen, anderes ſtark gekürzt werden.
VI. Bekanntmachungen.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden— ſoweit die Anmeldung noch nicht erfolgt iſt— Samstag, 13. April 1929, vormittags 9—12 im Direktorzimmer des Realgymnaſiums entgegengenommen. Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule, Geburtsſchein(oder Familienbuch) und Impfſchein ſind vor⸗ zulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, 15. April 1929, von 9 Uhr ab ſtatt. Der Unterricht beginnt in allen Klaſſen Dienstag, 16. April 1929, um 8 Uhr.
Sprechſtunden der Direktion— ſoweit nicht dienſtliche Verhinderungen vorliegen— täglich von 11—12 Uhr auf dem Amtszimmer, nicht in der Privatwohnung. In wichtigen Fällen empfiehlt ſich vorherige Anmeldung.— Das Rg. iſt an die Fernſprechleitung der Stadt Darmſtadt angeſchloſſen und durch Anruf über die Poſt durch„Stadtamt“ zu erreichen.
Darmſtadt, im März 1929. Kirchſtraße 22. Die Heſſiſche Direktion des Realgymnaſiums: Oberſchulrat Ritſert, Oberſtudiendirektor.


