Jahrgang 
1929
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Aus den monatlichen Beiträgen 20 Pfg. für jedes Mitglied wurden die Koſten für den Bezug der ZeitſchriftJung⸗Roland und das Kopfgeld für den Landesverband(120 RM.) beſtritten; außerdem konnten 200 NM. für das Hilfswerk in dem heſſiſchen Betreuungsgebiet(Dobrudſcha und Bukowina) als Spende überwieſen werden.

14. Durch eifrige und erfolgreiche Werbe⸗ und Sammlertätigkeit unterſtützten unſere Schüler die Heſſiſche Künſtlerhilfe 1928 und den Vertrieb der Wohlfahrtsmarken.

15. An dem von der Stadt Darmſtadt im Winterhalbjahr eingerichteten Milchfrühſtück nahmen 60 Schüler teil, meiſt gegen eine Vergütung von 10 Pfg. für den Tag. Die Ausgabe des Micchfrühſtücks, die Herr Studienrat Prof. Dr. Ausfeld leitete, iſt nach wie vor mit Schwierigkeiten verknüpft, weil uns ein geeigneter Raum fehlt.

16. Der Schularzt unſeres Gymnaſiums, Herr Dr. med. Leydhecker, überwacht nach den Beſtimmungen der von der Stadt Darmſtadt erlaſſenen Dienſtanweiſung dauernd den Geſundheitszuſtand unſerer Schüler. Die Kinder der einzelnen Klaſſen werden planmäßig unterſucht. Die für einen Kuraufenthalt in Betracht kommenden Schüler werden von ihm beſonders berückſichtigt. Ueber die Ergebniſſe ihrer Unterſuchungen erſtatten die Darmſtädter Schulärzte beſonderen Bericht. Im Schuljahr 1928/29 waren 6 Schüler durch Vermittlung des Städtiſchen Wohlfahrtsamtes zu Kuraufenthalten entſandt.

17. Im Laufe des Sommers wurde der Hitze wegen mehrmals die letzte Vormittagsſtunde und der Nachmittagsunterricht ausgeſetzt.

Der lange und ſtrenge Winter gab endlich einmal wieder der Schuljugend Gelegenheit, ſich dem geſunden Sport des Rodelns, des Schlittſchuh⸗ und Schneeſchuhlaufens zu widmen.

18. Die Beſtände unſerer Hilfsbücherei, an unſerer Anſtalt eingeführte Lehrbücher, ſollen an Söhne unbemittelter Eltern unentgeltlich verliehen werden. Für neuangeſchaffte Bücher muß in der Regel eine geringe Leihgebühr erhoben werden. Guterhaltene Schulbücher nimmt die Hilfsbücherei als Geſchenk oder gegen entſprechende Vergütung jederzeit entgegen.

19. Im Winterhalbjahr wurden in unſerm Lehrerzimmer wie ſeither die Mittwoch⸗Leſeabende der Freunde des Humaniſtiſchen Gymnaſiums weitergeführt. Der Kreis der Zuhörer, der ſich aus Angehörigen der verſchiedenſten Berufe zuſammenſetzt, hat ſich erfreulicherweiſe vergrößert.

20. Der Schäler⸗Kurzſchriftverein am Gymnaſium hat in dieſem Jahre durch ſeine Unterrichts⸗ erteilung in der Einheitskurzſchrift(Anfangs⸗, Fortbildungs⸗ und Redeſchriftlehrgänge) ſeine Tätigkeit fort⸗ geſetzt. Die Anfängerlehrgänge wurden in der Hauptſache für die Schüler der Tertien eingerichtet, um ſchon in den Mittelklaſſen die Kenntnis der Kurzſchrift möglichſt zu verbreiten. Seine Leiſtungs⸗ fähigkeit erwies der Verein erneut bei dem letzten Vereinswettſchreiben im Dezember 1928, bei dem in ſämtlichen Abteilungen recht gute Durchſchnittsleiſtungen erzielt wurden. Hervorragendes wurde in den höheren Geſchwindigkeiten von 140 und 160 Silben in der Minute geleiſtet. Die Höchſtgeſchwindigkeit, in der geſchrieben wurde, war 240 Silben in der Minute. Die ſtaatliche Geſchäftsſtenographen⸗ prüfung vor der Induſtrie⸗ und Handelskammer hat unſer Mitglied Hans Pringsheim(Ib 2) bei 200 Silben in der Minute mitſehr gut beſtanden.

Eine Verfügung der oberſten Schulbehörde weiſt darauf hin, welchen Wert die Kenntnis der Einheits⸗ kurzſchrift für jedermann hat, und daß dieſe Kenntnis in Zukunft von allen Staatsdienſtanwärtern gefordert wird. 4

21. Seit Oſtern 1927 ſind nach einer Verfügung des Miniſteriums für Kultus und Bildungsweſen alle Schüler und Schülerinnen der ſtaatlichen höheren Schulen des Volksſtaates Heſſen gegen Unfälle beim Schulbeſuch nach Maßgabe allgemeiner und beſonderer Bedingungen bei der Naſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden verſichert. Als Verſicherungsbeitrag waren ſeither für jeden Schüler 70 Pfennige jährlich zu zahlen. Dafür waren die Schüler verſichert gegen alle Unfälle, die ſie im Schulgebäude, im Schulhof, beim Unterricht, beim Turnen und Spielen, bei Schulausflügen uſw., aber auch auf dem Wege zu und von der Schule betreffen. Die Leiſtungen umfaſſen 1. Erſatz der notwendigen Heilkoſten bis 1500 Mk. 2. Kapitalzahlung bei bleibender Invalidität bis 15 000 Mk. 3. Erſatz der Beſtattungskoſten bis 1500 Mk.Heilkoſten werden nur ſoweit erſtattet, als ſie nicht von einer Krankenkaſſe oder Krankenverſicherung zu tragen ſind. Die Auslegung und Anwendung dieſes Vorbehaltshatte viele Unſtimmigkeiten und Beſchwerden zur Folge. Eine Umfrage bei den Eltern hat ergeben, daß eine ſehr große Mehrheit einer Aenderung des Vertrags zu⸗ ſtimmte, wonach für das Schuljahr 1929/30 der(geſperrt gedruckte) Vorbehalt wegfällt und dafür der Jahresbeitrag für jeden Schüler auf 1.20 Mk. erhöht wird. Damit ſind die mißlichen Verhandlungen mit anderen Krankenkaſſen und Krankenverſicherungen ausgeſchaltet. Die ganze Einrichtung iſt als Zwangsverſicherung in der Schulordnung§ 3 verankert. Sie bietet den Eltern die beruhigende Sicherheit, daß ſie bei Unfällen ihrer Söhne in der Schule der Sorge um die Bezahlung der oft recht bedeutenden Heilkoſten enthoben ſind. Jeder Unfall iſt alsbald der Verſicherungsanſtalt am beſten durch Vermittlung des Direktors anzuzeigen.

22. Auch in dieſem Jahre haben wir von mancherlei Beweiſen wohlwollender Geſinnung zu berichten.

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