Jahrgang 
1929
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DerVerein Ludwig⸗Georgs⸗Gymnaſium zählt bisher ſchon etwa 500 Mitglieder. Er hofft auf weiteren Zuwachs und iſt für jede Spende und für jeden Beitrag dankbar. Zuſchriften, Anfragen und Beitrittserklärungen möge man an den Schriftführer, Herrn Major a. D. Külp, ſtaatlichen Lotterie⸗ einnehmer, Darmſtadt, Hügelſtraße 2, ſenden.

7. In unſerm letzten Jahresbericht konnten wir von manchen Neuerungen und Verbeſſerungen in unſerm Schulgebäude berichten. Mittlerweile ſind die Schüler⸗Aborte, den Bedürfniſſen der Neuzeit entſprechend, umgebaut und eingerichtet worden. Auch die Wände und Decken der Flure, Gänge und Treppenhäuſer ſind in gefälliger Weiſe hergerichtet worden.

Ein elektriſches Läutewerk zeigt Beginn und Ende der Unterrichtsſtunden an, vor und nach dem Vormittagsunterricht aber ertönt noch das Glöckchen auf dem alten Waiſenhaus.

Es iſt zu hoffen, daß auch endlich ſo ſchrieben wir im letzten Jahresberichtdie ſeit Jahren geforderte Einrichtung einer Sammelheizung die veralteten, koſtſpieligen und unzuverläſſigen Oefen in den Klaſſenzimmern verſchwinden laſſen wird. Eine entſprechende Vorlage iſt dem Landtag zu⸗ gegangen, und wir hoffen beſtimmt, daß die Einſicht der Volksvertretung uns nunmehr eine Einrichtung bewilligen wird, deren unbedingte Notwendigkeit ſich gerade in dieſem Winter mehr als je erwieſen hat.

Möge ſich dasAlte Gymnaſium bei ſeiner 300 Jahrfeier in einem neuen, würdigen Gewande zeigen!

Elternbeirat.

Der§ 30 derSchulordnung für die höheren Lehranſtalten des Volksſtaates Heſſen lautet:An jeder Schule kann zu Beginn des Schuljahrs ein Elternbeirat gebildet werden, um eine lebendige Wechſel⸗ wirkung zwiſchen Schule und Elternhaus herzuſtellen. Der Beirat iſt ſtets zu bilden, wenn mehr als die Hälfte der Erziehungsberechtigten es wünſcht.

Seither hat es Elternbeiräte im Sinn dieſes Paragraphen an den höheren Schulen in Darmſtadt nicht gegeben. Vor einiger Zeit hat aber dieElternvereinigung an den höheren Schulen Darmſtadts angeregt, es möchten. ſolche Beiräte für alle höheren Schulen gebildet werden. Der Vorſtand dieſer Vereinigung hat die Direktoren der 7 höheren Lehranſtalten Darmſtadts zu einer Beſprechung eingeladen und ſeine An⸗ regung näher begründet und erläutert. Er konnte ſich dabei darauf berufen, daß in derDienſtanweiſung für die Schulleiter, Lehrer und Elternbeiräte an den heſſiſchen Volksſchulen(Darmſtadt, 1926, Staatsverlag) ſchon ſeit 3 Jahren Elternbeiräte allerdings auch in Form einer Kann⸗Vorſchrift vorgeſehen ſind.

In welcher Weiſe ſich die oberſte Schulbehörde, die dieſe Verfügung erlaſſen hat, die Tätigkeit eines Elternbeirats denkt, hat ſie im§ 9 der genannten Dienſtanweiſung ausgeſprochen.Die Schulpflege umfaßt die Sorge für alle Maßnahmen und Einrichtungen, die geeignet ſind, die äußeren Schulverhältniſſe zu beſſern und der Erziehung und Ertüchtigung der ſchulpflichtigen Jugend in und außer der Schule zu dienen. Der Elternbeirat ſoll in der Schulpflege mitwirken und ſich bemühen, die Beziehungen zwiſchen Schule und Elternhaus enger zu knüpfen, um durch ein verſtändnisvolles Zuſammenwirken aller an der Jugenderziehung Beteiligten das Werk der öffentlichen Erziehung zu fördern. Seine Aufgabe kann der Elternbeirat nur erfüllen, wenn es ihm gelingt, Elternſchaft und Lehrerſchaft zu einer Erziehungsge⸗ meinſchaft zuſammenzuſchließen, die auf gegenſeitigem Vertrauen aufgebaut iſt, gegenſeitiges Verſtändnis für die Wünſche und Beſtrebungen der Erziehungsberechtigten und der Berufserzieher ſchafft und auf⸗ tretende Unſtimmigkeiten oder gegenſätzliche Auffaſſungen auszugleichen ſucht... Aufſichtsbefugniſſe gegenüber den Lehrern und dem Leiter der Schule ſtehen dem Elternbeirat nicht zu....

Die Dienſtanweiſung beſtimmt dann weiter, wie der Elternbeirat einer Volksſchule zuſammengeſetzt iſt aus den Vertretern der Elternſchaft und aus dem Schulleiter und 12 Mitgliedern des Lehrerrats der Schule, in welcher Weiſe die Wahl ſtattfinden ſoll, wann und durch wen er zu berufen iſt, uſw.

Es wäre nun zunächſt feſtzuſtellen, ob die Mehrheit der Erziehungsberechtigten auch für die höheren Schulen die Einrichtung ſolcher Elternbeiräte wünſcht.

Um dieſe Frage zu beantworten, wird alsbald nach Beginn des neuen Schuljahrs den Eltern unſerer Schüler eine gedruckte Mitteilung zugehen, die ſie auffordert, ihre Anſicht zu äußern. Ergibt es ſich, daß die Mehrheit der Erziehungsberechtigten die Bildung eines Elternbeirats für die betreffende Anſtalt wünſcht und befürwortet, ſo wird der Schulleiter alles weitere veranlaſſen, insbeſondere auch feſtſtellen, welche Vorſchriften etwa das Miniſterium für Kultus und Bildungsweſen über die Einrichtung von Eltern⸗ beiräten an höheren Schulen(Wahl, Befugniſſe, Geſchäftsordnung uſw.) zu erlaſſen gedenkt.

Darmſtadt, im März 1929.

Die Direktion des Uudwig⸗Georgs⸗Gumnaſiums

Laukeſchläger, Oberſtudiendirektor. Sprechſtunden des Direktlors: käglich 1112 Uhr. Fernſprecher: Stadtamt.