Jahrgang 
1882
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Das hörende Kind lernt von dem Augenblicke an, in dem es zum erſten Male der Schall⸗ eindrücke ſich bewußt wird. Es lernt von der Mutter, von Vater und Geſchwiſtern, Nachbarn und ſeiner ganzen Umgebung. Spielend und unbewußt eignet es ſich einen großen Schatz von Vorſtellungen, Begriffen und Gedanken an, möglicherweiſe von Kinderſchulen und Kindergärten noch unterſtützt.

Tritt es dann im 6ten Lebensjahre in die Schule ein, ſo bringt es einen großen Sprachſchatz mit, woran man nur weiter zu bauen braucht.

Während es die Elementarſchule, Fach⸗, Gewerbe⸗ und höhere Schule beſucht, bildet es ſich noch nebenbei im Umgang mit andern, mit Hörenden, und das ganze Leben der Hörenden iſt ſo faſt nur eine ununterbrochene Lehr⸗ und Lernzeit.

Wie ganz anders verhält es ſich mit dem taubſtummen Kinde!

Es hört und lernt nicht von der Mutter die erſten ſüßen Namen der Eltern und Geſchwiſter, das fröhliche Geplauder der Geſchwiſter und Geſpielen ſchlägt nicht an ſein Ohr, reizt nicht zur Nachahmung, regt ſein Denken nicht an.

Es vernimmt nicht der Mutter Ermahnung, des Vaters Warnung, die belehrende Rede aus dem Munde der Nachbarn, Verwandten und Freunde.

Seine beſten Anlagen gelangen nicht zur Entwicklung, zur Entfaltung. Wohl denkt es, aber ihm fehlt bei ſeinem Denken die Leitung, die Ordnung. Nebenſächliches wird zur Hauptſache, ſeine Begriffe und Gedanken werden falſch. Daneben bleiben die Sprachwerkzeuge ungelenkig, werden ſteif, und ein ſolches Kind tritt in die Anſtalt.

Faſt das ganze erſte Jahr vergeht mit der Entwicklung der Laute und nur wenige geiſtige Nahrung wird ihm hier noch zugeführt.

Kann man jetzt noch mit dem taubſtummen Kinde in 56 Jahren erreichen, was die Ele⸗ mentarſchnle in 8 Jahren bauen kann? Außerdem gibt es für das hörende Kind noch Fach- und Fortbildungsſchulen, während bei dem taubſt. Kinde die Schulbildung leider faſt immer mit der Entlaſſung abſchließt, die Anſtalt alſo auch in dieſer Richtung noch thätig ſein ſoll.

Deßhalb wird der Pädagoge und Lehrer nicht blos, ſondern jeder denkende Menſch uns bei⸗ ſtimmen, wenn wir behaupten: Für das taubſtumme Kind, welches den Unterrichtsſinn ent⸗ behrt, muß eine achtjährige Schulzeit erſtrebt werden, ſonſt kann das geſteckte Ziel nicht erreicht werden und die Ausbildung muß an Breite und Tiefe Einbuße erleiden.

Weiter ſtimmen wir auch ein in den von allen Seiten ertönenden Ruf nach

Schulzwang für Taubſtumme.

Der Taubſtumme iſt des Unterrichtes bedürftiger, als der Hörende, und doch bleiben noch Tauſende von Taubſtummen ohne Bildung. Exiſtirt aber der Schulzwang für Hörende mit Recht, ſo hat anch der Taubſtumme, der ebenfalls eine unſterbliche Seele hat, ein Recht auf die Entwick⸗ lung und Ausbildung ſeiner Anlagen. Wird dieſe ihm aus Unkenntniß, Unverſtand, Geiz, Egois⸗ mus oder andern unedeln Motiven vorenthalten, ſo müſſen die Verpflichteten gezwungen werden, dennGott will, daß allen geholfen werde, daß alle zur Erkenntniß der Wahrheit kommen.

Darum fordern wir den Schulzwang im Namen der Religion und Humanität; weil ohne Ausbildung der Taubſtumme dem phyſiſchen und moraliſchen Verkommen und Elende preisgegeben iſt. Wir fordern ihn aber auch aus national ökonomiſchen Rückſichten, im Namen des Wohler⸗ gehens und Wohlſtandes des ganzen Vaterlandes.

Bei der letzten Volkszählung hatten wir in Preußen 15045 männliche und 12537 weibliche, im Ganzen 27582 Taubſtumme. Der Taubſtumme wird aber nur durch Unterricht in einer An⸗