Jahrgang 
1882
Einzelbild herunterladen

V. Efne Klen tiche Prüfung

wird um Oſtern d. J. nicht algehaften, da bauliche Veränderungen im Inſtitutsgebäude eine Verlegung der Frühjahrsferien in den Sommer nothwendig machen.

Dagegen ſindet am 30. und 31. März eine eingehende Reviſion der Anſtalt ſtatt, womit das laufende Schuljahr abſchließt und die früher genannten 8 Zöglinge nach deren Confirma⸗ tion in die Heimath entlaſſen werden. Die übrigen Schüler verbleiben jedoch in Camberg, weil das neue Schuljahr ſchon am 12. April wieder ſeinen Anfang nimmt.

Ueber den Anfang und Schluß der Sommerferien wird den Angehörigen der Zöglinge noch beſondere Mittheilung gemacht.

Die Aufnahme der neueintretenden Zöglinge kann erſt nach Schluß der Sommerferien erfolgen, worüber deren Angehörigen ebenfalls beſondere Nachricht zugehen wird.

An Eltern und Angehörige unſrer Zöglinge richten wir wiederholt die Bitte, die Schüler rechtzeitig und pünktlich nach den Ferien wieder in die Anſtalt zu bringen.

In Krankheitsfällen oder ſonſtigen, triftigen Verhinderungsfällen iſt ein ärztliches Zeugniß oder eine Beſcheinigung der Ortsbehörde beizubringen. Da wir in der Anſtalt unſere Zeit ſehr gut benützen müſſen, wenn wir das geſteckte Ziel erreichen wollen, ſo können außer den Ferien noch beliebig gemachte Verſäumniſſe nicht geduldet werden. Sie bringen das Kind zurück und haben leicht eine längere Schulzeit im Gefolge.

Möchten Eltern und Vormünder in dieſem Sinne der Anſtalt Vorſchub leiſten und ſo im Intereſſe der Kinder und auch der Anſtalt wirken!