Jahrgang 
1906
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Die 7 Klassen tragen die an den Realschulen üblichen Bezeichnungen: Sexta(VI), Quinta (V), Quarta(IV), Untertertia(IIIb), Obertertia(IIIa), Untersekunda(IIb), Obersekunda(ITIa). In die unterste Klasse Sexta(VI) können Knaben und Mädchen aufgenommen werden, welche das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben oder dieses Alter bis zum 30. September d. J. erreichen. Von der obersten Schulbehörde wurden wir ermächtigt, in der Klasse(VI) den Unterricht nach dem Lehrplan für die Realschulen des Grossherzogtums Hessen zu erteilen, jedoch mit der Aenderung, dass zum Vorteil unserer Stadt mit dem französischen Unterricht anstatt in der Quinta bereits in der Sexta begonnen wird. In den übrigen 6 Klassen, in denen nur Mädchen waren, wurde nach einem auf Grund eingehender Beratungen des Lehrerkollegiums ausgearbeiteten und vom Ministerium d. J., Abteilung für Schulangelegenheiten genehmigten Unterrichtsplan unterrichtet, der im wesentlichen mit den Lehrplänen der höheren Mädchenschulen unseres Grossherzogtums über- einstimmt.

Wir beabsichtigen mit aufsteigender Sexta(VI) den allgemeinen Realschullehrplan weiter einzuführen, so dass wir mit Beginn des Schuljahres 1906/07 die Realschul-Quinta erhalten.

Die an Ostern 1906 in der Klasse Sexta(VI) und Quinta(V) eintretenden Schüler können auf besonderen Wunsch der Eltern lateinischen Unterricht statt des französischen erhalten. Diese lateinischen Kurse in VI und V sind aber nur solchen Schülern zu empfehlen, die nach absol- vierter Quinta das Gymnasium besuchen sollen. Reut die Eltern später die Wahl des Latein- kursus, dann ist der Uebertritt aus einer lateinischen Quinta in die lateinlose Quarta nur mög- lich, wenn das ganze französische Pensum für Sexta und Quinta nachgeholt wird, was ohne Opfer an Zeit und Geld nicht zu erreichen ist. Immerhin ist durch diese lateinischen Kurse den hiesigen Eltern die Möglichkeit geboten, ihre Söhne, die später auf das Gymnasium sollen, die zwei ersten Jahre hier zu behalten, was auch nicht gering anzuschlagen ist.

Durch diese Organisation ist unserer Anstalt die Berechtigung zum einjährigen Militär- dienst in Aussicht gestellt, und auf dieses Ziel richten sich alle unsere Hoffnungen und An- strengungen. Denn die ideale Liebe zur Bildung allein sichert nicht die ungestörte Entwicklung und Dauer einer Schulgattung, sichere, gesetzlich geregelte Berechtigungen müssen der idealen Liebe zur Bildung entgegenkommen und ihr auch einen Erfolg im praktischen Leben sichern. Und unsere Schule wird sich dann gewiss entwickeln und heben können, wenn die Bewohner der Stadt und Umgegend die Anstalt suchen, fördern und ehren, für den Unterricht und die Er- ziehung ihrer Kinder die notwendige Anzahl von Jahren gern in Ansatz bringen und die nötigen Opfer nicht scheuen.

Als Domizil waren unserer neuen Schule seitens des Stadtvorstandes unter Zustimmung der obersten Schulbehörde bis auf weiteres die Räume der seitherigen LorenzschenHöheren Privat- schule für Mädchen, Lutherstrasse 10, angewiesen worden.

Durch Allerhöchstes Dekret vom 5. April 1905 wurde der Unterzeichnete, seither Oberlehrer an der Realschule und an dem Progymnasium zu Alzey, zum Oberlehrer an der Höheren Bürgerschule zu Bad-Nauheim und zu ihrem Leiter mit dem AmtstitelRektor mit Wirkung vom 1. Mai ernannt.

Carl Zimmer, geboren am 12. Oktober 1857 zu Lich in Oberhessen, ev., besuchte die Höhere Bürgerschule seiner Heimatstadt und von Ostern 187375 die Realschule in Giessen. Er studierte zuerst an der Technischen Hochschule Darmstadt Ingenieurwissenschaft und bestand daselbst Herbst 1879 die Abgangsprüfung. Nach bestandener Maturitätsprüfung am Realgymnasium zu Giessen am 19. Januar 1883 widmete er sich dann an der Universität Giessen naturwissenschaftlichen und mathematischen Studien und unterzog sich anfangs Januar 1889 der Prüfung für das höhere Lehramt. 1891 wurde ihm auf Grund seiner Dissertation Phänologische Beobachtungen über das Aufblühen von Spartium Scoparium und eines münd- lichen Examens von der Universität Giessen die Doktorwürde der philosophischen Fakultät verliehen. Von 1880 1896 war er als Lehrer an der höheren und erweiterten Mädchen- schule zu Giessen tätig. Am 1. Februar 1889 wurde ihm der gesetzlich vorgeschriebene Akzess erlassen. Am 28. Juli 1893 wurde er zum Lehramtsassessor ernannt und am 11. Juli 1896 als Oberlehrer an der Realschule und dem Progymnasium in Alzey angestellt. Durch Dekret Seiner Kgl. Hoheit des Grossherzogs vom 1. Mai 1903 wurde ihm der Charakter als Professor erteilt.

Schon vor Eröffnung der Anstalt war durch den Herrn Bürgermeister Dr. Kayser und den Stadtvorstand ein Kuratorium konstituiert worden, welches wie die erste Ein- richtung der Anstalt so auch späterhin die Ordnung der äusseren Angelegenheiten über-