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18. 2 Lieder: a) Rheinlied, v. Pöthko, einstimmig. b) Mein Vaterland, von L. Liebe, dreistimmig,] vorgetragen vom Chor.
19. Ansprache des Rektors. 20. Das Fest des Königs(Chor aus Aschenbrödel, von Fr. Abt.)
Zu dieser Schlussfeier laden wir die Eltern und Angehörigen unserer Schüler und Schülerinnen, sowie die Freunde unserer Anstalt ergebenst ein.
8. Bekanntmachungen.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 23. April 1906. morgens um 7 Uhr.
Anmeldungen neu aufzunehmender Schüler und Schülerinnen können noch Montag, den 9. April, morgens von 10— 1 Uhr im Amtszimmer des Unterzeichneten, Lutherstrasse 10, erfolgen. Hierbei sind das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, der Geburtsschein und der Impf- schein(bei Kindern über 12 Jahre der 2te) vorzulegen. In die Klassen Sexta(VI) und Quinta (V) können Knaben und Mädchen, in die übrigen Klassen nur Mädchen eintreten.
Die in die unterste Klasse Sexta(VI) eintretenden Kinder müssen in der Regel das 9te Jahr zurückgelegt haben, jedenfalls dieses Alter bis zum 30. September d. J. erreichen, deutsche und lateinische Schrift geläufig lesen und schreiben können, in der Rechtschreibung einige Sicherheit besitzen und in den 4 Grundrechnungsarten geübt sein.
Alle diejenigen Schüler und Schülerinnen, die in eine höhere Klasse einzutreten beab- sichtigen, haben ausser dem entsprechenden Alter auch die entsprechenden Kenntnisse, wie sie der Lehrplan vorschreibt, nachzuweisen.
Das Schulgeld beträgt für die Klasse VI jährlich Mk. 72
„„„ V.„„ 84 „„„ IN„ 96 „„„ IIIb„„ 108 „„„ IIIa„„ 120 „„„ IIb„„ 132 . IIa 144
„ 3„„„
Das Schulgeld ermässigt sich für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende Kind um die Hälfte.
Pensionen dürfen nur mit Genehmigung des Rektors genommen und gewechselt werden.
Obgleich die hiesigen Buchhandlungen von den bei uns eingeführten Schulbüchern Kennt- nis haben, sind unsere Schüler und Schülerinnen angewiesen, sich beim Einkauf der Bücher stets das Recht des Umtausches vorzubehalten.
Die Eltern, die ihre Kinder unserer Anstalt anvertrauen wollen, machen wir in deren Interesse darauf aufmerksam, dieselben so frühzeitig als möglich, am geeignetsten in unsere unterste Klasse Sexta(VI) eintreten zu lassen, weil hier der französische und lateinische Unter- richt beginnt. Ein verspäteter Eintritt führt leicht Zeitverlust herbei.
Bei Beginn des nächsten Schuljahres werden wir unsern Schülern und Schülerinnen mitteilen, an welchen Tagen der Woche die Rückgabe der Hefte in der Regel erfolgt, damit sich die Eltern von den Fortschritten ihrer Kinder in den schriftlichen Arbeiten jederzeit über- zeugen können.
Sämtliche Damen und Herrn des Kollegiums sind zu Rat und Auskunft jederzeit gern bereit. Sie stellen den Eltern der Schülerinnen Sprechstunden zur Verfügung, die durch letztere zu erfragen sind.
In amtlichen Angelegenheiten ist der Unterzeichnete an den Schultagen vormittags von 11— 12 Uhr in seinem Amtszimmer, Lutherstrasse 10, zu sprechen.
Bad-Nauheim, den 4. April 1906.
Der Rektor der höheren Bürgerschule. Prof. Dr. Zimmer.


