Jahrgang 
1905
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und UII 2 ½ Stunde beträgt. Wenn dieſes Maß öfter überſchritten wird, bitte ich dringend, es dem Ordinarius oder mir mitzuteilen.

3. Wenn von uns beſtimmt wurde, daß im Winterhalbjahr bis zum 1. März kein Schüler ohne ausdrücklichen Auftrag der Eltern oder Pfleger ſich nach 6 Uhr abends außerhalb ſeiner Wohnung aufhalten ſoll, ſo geſchah dies nur, um die häusliche Zucht zu erleichtern. Wenn dieſe Unterſtützung aber nicht erwünſcht iſt oder gar als läſtig empfunden wird, ſo bitte ich, dies offen zu ſagen: Wir würden auf mehrſeitigen Wunſch gerne bereit ſein, uns von dieſer Sorge zu befreien.

Jedenfalls aber wollen wir unſere Kinder daran gewöhnen, die mindeſtens zweiſtündige Mittagspauſe und die auf den Nachmittagsunterricht folgende Zeit zur Erholung und zu er⸗ friſchendem Spiel zu benutzen. Dabei muß ich zu meinem Bedauern darauf hinweiſen, daß ungefähr die Hälfte der Schüler zu Hauſe noch keine Vorrichtung zum Turnen hat.

Dringend bitte ich, darauf zu achten, daß erſt nach gewiſſenhaft vollbrachter Arbeit zu einer Nebenbeſchäftigung, zum Leſen eines guten Buchs oder zu einer Handarbeit übergegangen wird.

Daß wir unſere Kinder vor ſchädlichen Büchern ebenſo wie vor ungeſunder Nahrung be⸗ wahren müſſen, iſt ſelbſtverſtändlich: Im allgemeinen iſt es ratſam, daß außer von den Eltern beſchafften Büchern nur ſolche der Klaſſenbücherei geleſen werden.

Die Laubſägearbeit iſt wegen des feinen Staubs, der dabei eingeatmet wird, nicht unbe⸗ denklich; mehr zu empfehlen iſt für das reifere Alter die Holzſchnitzerei.

4. Gegen das Schießen der älteren Schüler mit Feuerwaffen iſt, wenn es unter gewiſſenhafter Anleitung und Aufſicht geſchieht, nichts einzuwenden. Der Behörde liegt es auch fern, in die Rechte der Eltern eingreifen zu wollen, durch viele betrübende Unglücksfälle aber veranlaßt, hat ſie durch Verfügung vom 21. September 1892 beſtimmt,daß Schüler, die, ſei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen, auf der Badeanſtalt oder auf gemeinſamen Ausflügen, kurz, wo die Schule für eine angemeſſene Beaufſichtigung verantwortlich iſt, im Beſitze von ge⸗ fährlichen Waffen, insbeſondere von Piſtolen und Revolvern, betroffen werden, mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung von der Anſtalt, im Wiederholungsfalle aber unnachſichtlich mit Verweiſung von der Anſtalt zu beſtrafen ſind.

5. Um möglichſt vielen auswärtigen Schülern den Beſuch der Anſtalt zu ermöglichen, beginnt der Unterricht auch im Sommer um 8 Uhr, und der Stundenplan iſt ſo eingerichtet, daß die Schüler der Sexta und Quinta nur an einem, die der Quarta nur an zwei Tagen der Woche Nachmittagsunterricht haben.

6. Die Mitteilungen bitte ich aufzubewahren, damit ſie als Grundlage für ein erſprießliches Zuſammenwirken der Eltern und der Lehrer dienen können.