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Alle Aufzunehmenden haben den Tauf⸗ oder Geburtsſchein, ein Zeugnis ihrer bisherigen Lehrer oder ein Abgangszeugnis der bisher beſuchten Lehranſtalt und den Impfſchein vorzu⸗ legen.
Bei Wahl der Wohnung bedürfen die auswärtigen Schüler der Einwilligung des Direktors.
Die in Sexta Aufzunehmenden müſſen ſich die Lehraufgaben der 3 erſten Jahre der Volks⸗ ſchule angeeignet haben. Es wird verlangt: Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen deut⸗ ſcher und lateiniſcher Schrift, die Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe Feler in deutſcher und latei⸗ niſcher Schrift nachzuſchreiben, Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.
Das Schulgeld beträgt für VI und V nur 80, für IV und UIII 100, für OIlII und UII 120 ℳ
Ferien: Oſtern: Sonnabend, den 15. April— Dienstag, den 2. Mai 05, Pfingſten: Sonnabend, den 10. Juni— Donnerstag, den 15. Juni. Sommer: Sonnabend, den 8. Juli— Dienstag, den 8. Auguſt. Michaelis: Sonnabend, den 30. September— Dienstag, den 17. Oktober. Weihnachten: Sonnabend, den 23. Dezember— Dienstag, den 9. Januar.
Der Direktor des Realprogymnaſinms:
Dr. Roolf Menk.


