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irrtümliche Ansicht zu Grunde, dass der grössere Teil unserer Schüler Söhne Gewerbe-— treibender seien und dass dieselben wieder in diesen Stand übertreten, während in dem s. Z. der„Oberhess. Zeitung“ beigegebenen Extrablatt auf Grund statistischer Erhebungen und Zusammenstellungen sich ergab, dass im jJahre 1888 unter 200 Schülern unserer Anstalt nur 55 Schüler Söhne von Handwerkern und Industriellen waren. Von grossem Einfluss war aber bei der Beurteilung der Umwandlungsfrage der Verlust an Berechtigungen, welchen die Schule erlitten hätte. Diese und andere wichtige Momente wurden in einem dem Kuratorium, bezw. dem wohllöblichen Stadtrat von dem Unterzeichneten erstatteten, sehr ausführlichen Referat erörtert und der petitionierten Vmwandlung widerraten. Sicherlich würde auch mit letzterer eine nicht unbeträchtliche Verminderung der gegenwärtigen Frequenz, insbesondere an auswärtigen Schülern, eingetreten sein. Der entscheiddencdle Penkt der Angelegenheit lag jedoch in der Frage, ob die Staatsregierung, falls die Umwandlung des Real- gymnasiums in eine lateinlose Realschule wirklich sich vollziehen würde, noch den von derselben bei der Reorganisation der früheren Schule im Jahre 1866 und 1867 zum Etat der Anstalt zugesicherten Zuschuss von 7500 M. auch fernerhin noch zahlen werde. Ein Zweifel hieran war wohl begründet, weil durch diese beabsichtigte Um- wandlung die im Organisationsplan vom Jahre 1867 ausgesprochene Doppel-Aufgabe der damaligen Hõôheren Bürgerschule mit obligatorischem Lateinisch, nachherigem Realprogymnasium, wesentlich geändert worden wäre. In jenem Organisationsplan heisst es nämlich:
„Die Schule hat neben christlicher Unterweisung und Zucht nicht nur dem künftigen Handels- und Gewerbsmann die zu seinem Beruf erforderliche allge— meine Bildung in der Weise zu gewähren, dass er die beim Eintritt in die specielle Berufsbildung unmittelbar notwendigen Vorkenntnisse erlange oder so weit vorgebildet sei, um specielle Berufsschulen(Handels- und Gewerbeschulen) mit Nutzen zu besuchen, sondern uef diejenigen Schüler, die sich für gewisse Zweige des Staats- und öffentlichen Dienstes bestimmen, zum unmittelbaren Eintritt in die specielle Vorbildung für ihren Beruf oder technische Fachschulen zu befähigen.“
Es empfahl sich daher, bevor weitere Verhandlungen in der Sache gepflogen wurden, die jedoch zweifellos gleichfalls zur Beibehaltung der gegenwärtigen Anstalt geführt haben würden, zunächst Sicherheit über die fernere Zahlung des Staats- zuschusses, falls eine Anderung in dem Organisationsplane eintreten würde, zu er— langen.
Man richtete daher durch gütige Vermittelung des Provinzial-Schulkollegiums an Königl. Ministerium am 23. Oktober v. J. eine gehorsamste Anfrage, welcher die Akten beigefügt waren, ob die Zahlung des Staatszuschuss durch die fragliche Um- wandlung der Schule in ihrem rechtlichen Bestehen geändert würde; warauf gleich- falls durch Vermittelung der vorgesetzten Behörde unter dem 7. Dezember v. J. dem Kuratorium folgende Resolution des Herrn Ministers zuging:
Berlin, den 7. Dezember 1888.
Auf den Bericht vom 8. November d. J.(S. 5329), dessen Anlagen hier wieder beigefügt sind, erwiedere ich dem Kgl. Prov.-Schulkollegium, dass die Stadt Marburg aus dem mit ihr am 7. Februar 1867 geschlossenen Vertrag Anspruch an die Staatskasse nicht würde herleiten können, falls das Real- progymnasium in eine lateinlose Lehranstalt verwandelt würde. Es würde viel- mehr mit Rücksicht auf die erheblich beschränkteren HBerechtigungen, welche einer solchen gewährt sind, sich günstigsten Falls nur um Gewährung ein Be-


