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Offentliche Prüfung des Realprogymnasiums.
Freitag, den 12. April 1880, vormittags 9 Uhr. Eröffnung der Prüfung. Choral: Grosser Gott, wir loben dich.
Quarta: Religion bis 9 ½ Uhr Herr Schindewolf. Rechnen„ 10 ᷑„„ Hempfing. Sexta: Lateinisch„ 10 ½„„ Leimbach. Naturgeschichte„ 11„„ Höhnemann. Sekunda: Englisch„ 111 ½„„ Dute. Lateinisch„ 12„„ Schäfer.
Nachmittags 2 Uhr: Quinta: Naturgeschichtebis 2 ½ Uhr Herr Fladung.
Französich„ 3„„ Hölzerkopf. Tertia: Lateinisch„ 3 ½„„ Dute. Planimetrie„ 4„„ Böhmel.
Vortrag einiger deutscher, französischer, englischer und lateinischer Gedichte beim Wechsel der Lehrgegenstände.
Schlusswort der Prüfung und Entlassung der Abiturienten vom Rektor.
Chorgesang: Preis und Anbetung für unsern Gott, von Chr. Rink.
Bekanntmachung der Versetzung.
Während der Prüfung sind die schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einsicht ausgelegt.
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Dienstag, den 30. April. Anmeldungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugnis ihres letzten Lehrers vor- zulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsstunden von 10—12 von dem Unterzeichneten entgegengenommen.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag, den 29. April, von 8 Uhr morgens an in dem Lokale des Realprogymnasiums statt.
Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebens- jahre. Die zur Aufnahme in die Klasse erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Redeteile; eine leserliche und reine Handschrift; Fertigkeit Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grund- rechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntschaft mit den Geschichten des alten und neuen Testaments, sowie(bei den evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen gefordert.
Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünschen, müssen schon Kenntnisse im Lateinischen besitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beab- sichtigen, dass ihre Söhne erst später als mit dem zehnten Lebensjahre in das Real- progymnasium und zwar in eine höhere als die letzte Klasse eintreten sollen, so müssen sie dafür Sorge tragen, dass ihre Söhne sich einige Vorkenntnisse in der lateinischen Sprache schon vor dem Eintritt in die Anstalt aneignen.
Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan des Realprogymnasiums näher kennen lernen wollen, werden von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt.
Der Rector des Realprogymnasiums: Dr. Hempfing.


