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Durch Verfügung Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 6. Juli v. J.(J.-Nr. S. 3530) und vom 26. Oktober v. J.(J.-N. S. 5188) wurde die Beschäftigung des Herrn Dr. Höhnemann an dem KRealprogymnasium für ein Jahr genehmigt.
In Gemässheit Allerhöchsten Befehls Seiner Majestät des Kaisers und Königs übersandte das Kgl. Prov.-Schulkollegium durch Verfügung vom 9. jJuli v. J. (J.-Nr. S. 3462 1) die Formel, nach welcher Seiner Majestät dem Kaiser und König der Diensteid abzuleisten war.
Die Verfügung Kgl. Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal Angelegenheiten vom 23. Juli v. J.(B.-Nr. 2405), die Schulaktus an den Geburts- und Todestagen der Kaiser Wilhelm I. und Friedrich betreffend, lautet:
„Seine Majestät der Kaiser und König haben durch Allerhöchsten Erlass vom 9. Juli d. J. zu bestimmen geruht, dass in sämtlichen Schulen der Monarchie die Geburts- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm IJ. und Friedrich fortan als vaterländische Gedenk- und Erinnerungstage begangen werden.
Indem ich die mir untertsellten Schulaufsichtsbehörden mit der Ausführung dieses Allerhöchsten Erlasses beauftrage, finde ich mich zu dem vollen Vertrauen berechtigt, dass die Preussische Schule den von Seiner Majestät ausgesprochenen Willen freudig und verständnisvoll jetzt und in künftigen Tagen verwirklichen wird. Wie es dem Begriffe der Pflicht entspricht, von dem die verklärten Ierrscher bis zu ihren letzten Atemzügen durchdrungen gewesen sind, wird die Schule die ihnen geweihten Tage nicht in festlicher Musse begehen. Vielmehr wird sie dieselben ihrer gewohnten Arbeit widmen, diese aber mit einer Stunde einleiten oder beschliessen, durch welche die Gemüter der zusammengehõrenden Schuljugend in Gottesfurcht gesammelt und in der Betrachtung der Thaten und Tugenden Kaiser Wilhelms I. und Kaiser Friedrichs erhoben und mit dankbarer Gesinnung gegen König und Vaterland erfüllt werden.“
gez. v. Gossler. An sämtliche Kgl. Prov.-Schulkollegien und an sämmtliche Kgl. Regierungen.
Nach einer Verfügung Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 17. August v. J.(S. 3830) sind die betreffenden Tage:
Seiner Hochseligen Majestät des Kaisers Wilhelm I. Geburtstag: 22. März(1797)
und Todestag: 9. März(1888):
Seiner Hochseligen Majestät des Kaisers Friedrich Geburtstag: 18. Oktober
(1831) und Todestag: 15. Juni(1888).
Die Ableistung des pädagogischen Probejahres am hiesigen Realprogymnasium wurde durch Verfügung Kgl. Prov.-Schulkolleg. vom 7. August v. J.(J.-Nr. S. 3842) dem Kandidaten des höheren Schulamts Herrn B. Schäfer aus Brotterode von dem Beginn des Wintersemesters an gestattet.
Kgl. Prov.-Schulkollegium übersandte am 20. Oktober v. J. ein Exemplar der Festschrift zum 50 jährigen Jubiläum des Vereins für Naturkunde zu Cassel, wofür hier der schuldige Dank abgestattet wird.
Durch die Verfügung Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 14. Dezember v. J. (Nr. S. 5725) wurde der Schulbibliothek ein Exemplar von v. Nordenpflicht's Uber- setzung der Episteln und Satiren des IHIoraz gütigst überwiesen, wofür hier gleich- falls bestens gedankt wird.
In der Verfügung Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 16. Januar d. J.(S. Nr. 42) werden aus der Schrift des Herrn Prof. Dr. Schmidt-Rimpler„Schule und Auge“ besonders


