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Im Singen werden die Schüler von Herrn Iaase in vier Stunden wöchentlich unterrichtet.
Im Turnen unterrichtet Herr Sohmeider, städtischer Turnlehrer, in vier Abteilungen je 2zei Stunden wöchentlich.
3) UÜbersicht über die während des abgelaufenen Schuljahres absolvierten Pensen:
Die im letzten Schuljahre durchgenommenen Pensen sind fast dieselben, wie sie im Programm Ostern 1887 und ergänzend für Sekunda und Pertia, in welchen Klassen in einzelnen Unterrichtsgegenständen der Kursus zweijährig ist, im vor— jährigen Programm mitgeteilt worden sind. Es konnte daher für dieses Jahr füglich die resp. Ubersicht ausfallen. Reflektanten kann jedoch mit den vorgenannten
Programmen gedient werden.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden von allgemeinerem
Interesse.
Durch Verfügung Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 4. April v. J.(J.-N. S. 1556) wurde der vorgelegte Unterrichtsverteilungsplan für das Schuljahr 1888/89 genehmigt.
Auf eingesandten Bericht gestattete das Kgl. Prov.-Schulkollegium durch Beschluss vom 29. März v. J.(J.-N. S. 1468) die weitere Beschäftigung des Kandidaten des höheren Schulamts Herrn Fladung mit einigen Unterrichtsstunden im neuen Schuljahr.
Die Verfügungen Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 24., bezw. vom 28. April v. J. (S. 1788, bezw. S. 1828) ordneten die Eidesleistung des Lehrerkollegiums dem König Friedrich an.
Durch Verfügung Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 30. April v. J.(J.-N. S. 2153) wird erinnert,„dass das für das Nachsuchen der Berechtigung zum einjährig-frei- willigen Militärdienst erforderte Unbescholtenheits-Zeugnis in jedem Falle selbständig und abgesondert von dem Zeugnis der wissenschaftlichen Befähigung auszustellen ist.“
Nach einer Verfügung Kgl. Ober-Präsidiums der Provinz Hessen-Nassau vom 17. Mai v. J.(J.-Nr. 2481) war bei der auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs befohlenen Begrüssung Ihrer Grossherzoglichen Hoheit der Prinzessin Irene von Hessen, der durchlauchtigsten Braut Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preussen, durch die hiesigen Behörden auch der Rektor des Real- progymnasiums am 23. Mai v. J. um 11,5 Uhr auf den hiesigen Bahnhof befohlen.
Eine Verfügung Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 13. Juni v. J.(J.-Nr. S. 3097) beauftragte den Kandidaten des höheren Schulamts Herrn Fladung mit der Ver-— tretung des durch Krankheit verhinderten Herrn Lehrer Böhmel bis zum Schlusse der Sommerferien.
Nach dem Ausschreiben Kgl. Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten vom 19. Juni v. J.(B.-Nr. 2059 Il) und Kgl. Prov.-Schul- kollegiums vom 22. Juni v. J.(Nr. S. 3282)„hatten Seine Majestät der Kaiser und König mittels Allerhöchsten Erlasses vom 18. Juni v. J. zu genehmigen geruht, dass für weiland Seine Majestät den in Gott ruhenden Kaiser und König Friedrich eine Gedächtnisfeier am 30. Juni v. J. in allen Lehranstalten und Schulen der Monarchie stattfinde.“


