Aufsatz 
Spezieller Lehrplan für den Religionsunterricht des Realprogymnasiums
Entstehung
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nach den bisher bewährten Maximen, indem den Schülern nur dann Bücher gegeben wurden, wenn die Lehrer keine Klagen über Fleiss und Betragen der Schüler führten. Bücher von nur unterhaltendem Inhalt wurden nur für die Ferien ausgegeben. Leider ver⸗ schaffen sich Schüler, deren Fortschritte nicht genügen, oft Bücher, deren Inhalt viel zur Zerstreutheit derselben beiträgt. Eine strenge Kontrolle der Schülerlektüre ist aus vielen Gründen notwendig, da hier ungeeignete Bücher so leicht von Schülern zu erhalten sind.

Die Unterrichtsmittel wurden vermehrt, durch eine orohydrographische und eine poli⸗ tische Wandkarte von Oesterreich⸗Ungarn von Haardt; eine Karte von Spanien und Portugal von E. Mayer; Schirmer, Landschaftsstudien. Ein dreifaches Hohlprisma; ein Crownglas- und ein Flintglasprisma; zwei Meidinger'sche Elemente. Certhia familiaris, Baumläufer; Garrulus glandarius, Eichelhäher; Somateria mollissima, Eiderente; ein Ei des Vogels Strauss. Vergrösserte Modelle von Brachithecium rutabulum, von Equisetum arvense, der Blüten von Pinus silvestris, Kiefer; Betula alba, Birke; Salix alba, Weide; Poa pratensis, Wiesenrispel und Modell eines Roggenkornes(60fach vergrössert).

VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Beneficien fuͤr die Schüler bestehen bis jetzt noch nicht; jedoch können 10 Procent der Soll-Einnahme an Schulgeld zum Erlass des Schulgeldes fleissiger und braver Schüler verwandt werden. Der jüngste von drei Brüdern, welche gleichzeitig die Schule besuchen, hat freien Schulbesuch.

VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.

Wenn uns auch im verflossenen Schuljahre zu unserer Freude keine Uebertretungen seitens der Schüler bezüglich der Verbote des Verbindungswesens und der damit verbun⸗ denen Ausschreitungen zur Kenntnis gekommen sind welches jedoch weder dem Lehrer⸗ kollegium, noch den Eltern und Pensionshaltern gegründete Veranlassung zu weniger sorgsamer Ueberwachung der Schüler geben möchte so kamen ganz ausnahmsweise einige recht verdriessliche Vorfälle bei Schülern mittlerer Klassen vor, welche Carcer⸗ strafen und sogar die Ausschliessung aus der Anstalt notwendig machten. Sie veranlassen uns, die Eltern aufzufordern, eine genaue Aufsicht ihrer Söhne ausser der Schule zu führen; sich insbesondere darüber Kenntnis zu verschaffen, wo sich dieselben in der schulfreien Zeit aufhalten und was sie treiben. Durch eine solche sorgsame Ueberwachung wird es allein möglich, die Knaben vor Vergehen zu bewahren, welche nach den bestehenden Vorschriften mit solchen Strafen belegt werden müssen, die auch die Eltern in unvermeid⸗ liche Mitleidenschaft ziehen..

Auch im verfliossenen Schuljahr war die bisher getroffene Einrichtung beibehalten worden, dass denjenigen Schülern, welchen zu ihrem wahrscheinlichen künftigen Berufe eine grössere Fertigkeit im Zeichnen notwendig ist, als sich dieselben in den zwei obli- gatorischen Zeichenstunden wöchentlich aneignen können, in den zwei facullativen Zeichen- stunden Sonnabends von 2 4 Uhr Gelegenheit gegeben wurde, sich in dieser für die verschiedeusten Berufsarten unentbehrliche Kunst eine grössere Fertigkeit anzueignen. Bei denjenigen Schülern der Quarta und Tertia, welche von 1112 Uhr Konfirmanden⸗

unterricht haben, müssen diese zwei Stunden Sonnabends wegen der Gleichzeitigkeit des Konfirmanden⸗ und Zeichenunterrichts diesen ersetzen. Würden von diesen Schülern die