Aufsatz 
Spezieller Lehrplan für den Religionsunterricht des Realprogymnasiums
Entstehung
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Freitag, den 23. März 1886, vormittags 9 Uhr.

Eröffnung der Prüfung. Choral: Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren. Tertia: Religion bis 8 ½ Uhr Herr Schindewolf. Lateinisch bis 10 Uhr Schäfer.

Sexta: Rechnen bis 10 ½ Uhr Haase. Lateinisch bis 11 Uhr Leimbach. Sekunda: Physik bis 11 ½ Uhr Hempfing. . Französisch bis 12 Uhr Hôölzerkopf.

Nachmittags 2 Uhr: Quinta: Rechnen bis 2 ½ Uhr Herr Fladung. Geographie bis 3 Uhr Haase. Quarta: Deutsch bis 3 ½ Uhr Böhmel. Geschichte bis 4 Uhr Dute. Vortrag einiger deutscher, französischer, englischer und lateinischer Gedichte beim Wechsel der Lehrgegenstände. Schlusswort der Prüfung und Entlassung der Abiturienten vom Rektor. Chorgesang: Gott ist mein Lied; von L. v. Beethoven. Bekanntmachung der Versetzung. Während der Prüfung sind die schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einsicht ausgelegt.

Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Dienstag, den 10. April. Anmel⸗ dungen neuzugeheuder Schüler, welche ein Zeugnis ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsstunden von 1012 von dem Unter⸗ zeichneten entgegengenommen.

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Montag, den 9. April, von 8 Uhr morgens an in dem Lokale des Realprogymnasiums statt.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Klasse erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lestu. deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntnis der Rede- teile; eine leserliche und reine Handschrift; Fertigkeit Dictirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherneit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Beligion wirch Bekanntschaft mit den Geschichten des alten und neuen Testaments, sowie(bei den evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen gefordert. 8

Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünschen, müssen schon Kenntnisse im Lateinischen besitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabsichtigen, dass ihre Söhne erst später als mit dem zehnten Lebensjahre in das Realprogymnasium und zwar in eine höhere als die letzte Klasse eintreten sollen, so müssen sie dafür Sorge tragen, dass ihre Söhne sich einige Vorkenntnisse in der lateinischen Sprache schon vor dem Eintritt in die Anstalt aneignen.

Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan des Realprogymnasiums näher kennen lernen wollen, werden von dem Unterzeichneten die Schuiordnung und der Lehr⸗ plan auf Verlangen gratis verabfolgt.

Der Rector des Realprogymnasiums: Dr. Hempfing.