Aufsatz 
Spezieller Lehrplan für den Religionsunterricht des Realprogymnasiums
Entstehung
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden von

allgemeinerem Interesse.

Die Verfügung Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 30. März S. 1257 gestattet den Aus⸗ fall der betreff. Unterrichtsstunden, wenn Lehrer die am 18. Mai in Eschwege abzuhaltende Versammlung der Lehrer der höheren Lehranstalten von Hessen-Nassau und Waldeck besuchen wollen.

Auf Bericht vom 7. April wurde durch Verfügung Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 16. April J. Nr. S. 1706 genehmigt, dass die Kandidaten des höheren Schulamts Dr. Brockmeier und Fladung mit einigen wöchentlichen Unterrichtsstunden beschättigt werden(s. S. 10). 1

Nach Verfügung Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 16. April J. Nr. S. 1716 stand gegen die vorgelegte Unterrichtsverteilung seitens dieser vorgesetzten Behörde nichts zu erinnern.

In gleicher Weise wie im vor. J. auf Anordnung des Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums methodische Lehrpläne für den Religions- und den deutschen Unterricht von jedem Lehrer- Kollegium beraten wurden, so verfügte gen. hohe Behörde am 27. Juni S. 434, dass sämtliche Lehrerkollegien der Provinz Hessen-Nassau methodische Lehrpläne für den Unterricht im Französischen und in der Geschichte für ihre Lehranstalten zu entwerfen und zur Ge⸗ nehmigung einzureichen hätten.

Die Verfügung Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 25. Juli 1887 J. N. S. 3263 machte darauf aufmerksam, das seltene Naturereignis einer totalen Sonnenfinsternis am 19. August seitens der Lehrer dazu zu benutzen,ihren Schülern über die Ursachen und den Zu⸗ sammenhang der Erscheinung des Näheren zu belehren. Zugleich wurde durch die Munificenz des Herrn Ministers allen höheren Lehranstalten ein Exemplar der das bevor- stehende Ereignis behandelnden Schrift des Dr. Zenker, welche mit wissenschaftlicher Behandlung des Stoffes allgemeine Verständlichkeit verbindet, hochgeneigtest übersandt. Dieselbe diente als Leitfaden für die den Schülern gegebene Unterweisung. Das weitver⸗ preitete grosse Interesse, welches bei dem Publikum allgemein wahrgenommen wurde, zeigte sich auch bei den Schülern. Leider war weder die Zeit und noch weniger das Wetter zur Beobachtuug der seltenen Naturerscheinung günstig.

Die in Uebereinstimmung mit hochverehrl. Kuratorium beantragte Vertretung des im 2. Quartal erkrankten Kollegen Hölzer kopf durch den Cand. Dr. Schirling wurde durch Beschluss Kgl. Prov.⸗Schulkollegiums vom 6. August J. No. S. 3452 genehmigt.

Den Gesuchen der beiden Kandidaten des höheren Schulamts Nau und Dr. Dennert um Absolvierung des Probejahres am hiesigen Realprogymnasium wurde durch die Ver- fügung Kgl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 8. bezw. vom 14. September willfahrt.

Der bei Einsendung des methodischen Lehrplanes für den Geschichtsunterricht gestellte motivierte Antrag auf Einführung eines einheitlichen, an Stelle der seit zwanzig Jahren im Gebrauch befindlichen zwei verschiedenen Lehrbücher, wurde durch Beschluss Kgl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 18. Januar c. J. No. S. 4881 genehmigt; hiernach werden von nächste Ostern ab, dieErzählungen aus der Weltgeschichte von Andrae für con- fessionel gemischte Schulen, 6. Auflage für Sexta und Quinta und der Grundriss der Weltgeschichte von Andrae, 16. Auflage für die Quarta, Tertia und Sekunda eingeführt.

Durch Verfügung Königl. Provinzial⸗Schulkollegiums vom 8. Februar c. J. No S. 624 wurde einem langgefühlten Bedürfnis abgeholfen, indem auf Antrag die Einführung des Leitfadens für den Religionsunterricht vom Oberlehrer Dr. Noack für Tertia und Sekunda genehmigt wurde, um sowohl den Unterrichtsstoff bestimmter zu begrenzen, als auch den

Schülern eine Repetition möglich zu machen.