Aufsatz 
Rede des Oberlehrers Bräuning. Gehalten am 27. Januar 1912 anläßlich der Geburtstagsfeier Kaiser Wilhelms II
Entstehung
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teilzunehmen. Ebenso sollten die Gymnasiasten, soweit sie den Anforderungen der pflichtmäßigen Lehrfächer ohne große Anstrengung genügen, die Gelegenheit benutzen, in Obersekunda und Prima die englische Sprache zu erlernen, deren Kenntnis ihnen im späteren Leben von großem Norteil sein wird.

3. Das Schulgeld ist mitGenehmigung des Herrn Ministers folgendermaßen festgesetzt:

von Sexta bis II?g. u. Ir. in II' und I des Gymnasiums: für Homburger... 130 Ml. 150 Mlk. Pensionäre... 170 190

Nicht-Homburger. 210 230

Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum 1. April an das Kuratorium des Gymnasiums zu richten und dem Direktor einzureichen. Es können nur nachweislich bedürftige, strebsame Schüler von gutem Betragen, deren Eltern in Hom- burg wohnen, berücksichtigt werden. Die Ermäßigung des Schulgelds kann erst dann ge währt werden, nachdem ein Schüler die Schule wenigstens ein jahr besucht hat, und die Vergünstigung wird immer nur für ein jahr beschlossen.

Alle amtlichen Zuschriften, wie Entschuldigungen, Urlaubsgesuche, An- und Ab- meldungen, sind nicht an den Direktor persönlich, sondern an dieDirektion des Gymna siums zu richten, damit sie nicht in der Privatwohnung des Direktors abgegeben werden.

4. Die Schlußfeier, verbunden mit der Entlassung der für reif erklärten Schüler, wozu wir die Behörden, die Eltern der Schüler und die Freunde der Anstalt höflichst einladen, findet am Samstag, den 30. März, 9 Uhr vormittags, statt.

Ferien-Ordnung für das Jahr 1912.

Schluß des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Ostern: Sonnabend, den 30. März 1912. Montag den 15. April 1912. Pfingsten: Freitag, den 24. Mai. Freitag, den 31. Mai.

Im Sommer: Freitag, den 5. juli. Dienstag, den 6. August.. Michaelis: Sonnabend, den 28. September. Montag, den 14. Oktober. Weihnachten: Freitag, den 20. Dezember Freitag, den 3. Januar 1913. Ostern: Mittwoch, den 19. März 1913.

Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letzterer kann auf Wunsch gecignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben die Pflicht, auf gutes Betragen und Fleiß ihrer Pflegesöhne zu achten und etwaige Verstöße gegen die Schulordnung dem Direktor zur Anzeige zu bringen. Wenn auswärtige Schüler über Mittag in Homburg bleiben, müssen ihre Eltern dafür sorgen, daß sie in einer Familie zu Mittag essen und daselbst bis zum Beginne des Nachmittagsunterrichts verweilen. Im Schulgebäude dürfen sich Schüler in der Mittagspause nicht aufhalten.

Zum Eintritt in die Sexta ist ein Alter von 9 Jahren und an Vorkenntnissen nötig: 1) Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift. 2) Fertigkeit, Diktiertes in deutscher und in lateinischer Schrift ohne grobe Fehler gegen die Rechtschrei- bung nachzuschreiben. 3) Sicherheit in den 4 Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. 4) Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des alten und neuen Testaments.

Bis zum 10. April müssen die angemeldeten Schüler ihre Abgangszeugnisse von der bisher besuchten Schule im Gymnasium abgeben. Zur Prüfung haben sie sich mit liniiertem Papier und Feder am Montag, dem 15. April, pünktlich 8 Uhr vormittags, einzufinden.

Zum Beginn des Unterrichts versammeln sich die Schüler Dienstag, den 16. April,

7 Uhr vormittags. Professor Dr. Schönemann, Gymnasial-Direktor.