Aufsatz 
Geist, Ziele und Mittel der Gymnasialbildung / von Adalbert Becker
Entstehung
Einzelbild herunterladen

138

Es iſt aber für die preußiſchen Schulen recht nützlich, lateiniſche Ar⸗ beiten in der bezeichneten Begrenzung des neuen preußiſchen Planes als integrierenden Teil des lateiniſchen Unterrichts der oberen Klaſſen, insbeſondere als Schularbeiten, anfertigen zu laſſen. 3. Der preußiſche Plan empfiehlt, wie der heſſiſche, zweckmäßige Anwendung der Retroverſion und des Memorierenshervorragend bedeutender Stellen aus der klaſſiſchen, insbeſondere poetiſchen Litteratur zu wertvollem Beſitz für das Leben. Die Verwertung der Lektüre zu Schreib⸗ übungen, die in der Unterrichtsſtunde vorgenommen werden, ſog. Ex⸗ temporalien im Anſchluß an die Lektüre, ſind im heſſiſchen und im preußiſchen Lehrplan vorgeſehen. Solche Schreibübungen geben nach den Erläuterungen des preußiſchen Planserfahrungsgemäß den wich⸗ tigſten Beitrag zur Vertiefung der Lektüre in Hinſicht auf Sprache und Gedankeninhalt.(S. 21.) Auch der heſſiſche Lehrplan vom Jahre 1877 hatte unter den ſchriftlichen Übungen beſonders die Extemporalien empfohlen. Allzu umfangreiche Anwendung derſelben als Prüfungsmittel veranlaßte die Großh. Miniſterialabteilung für Schulangelegenheiten, durch die Verfügung vom 23. Februar 1883 deren Anwendung für das Griechiſche aufzuheben, für das Lateiniſche zu beſchränken, für das Griechiſche Schularbeiten nach vorliegendem Texte, für das Lateiniſche neben den Extemporalien Schularbeiten nach einem Texte und domestica zu geſtatten. Auch der preußiſche Plan warnt vor falſcher Auffaſſung der Extemporalien. Das Ex⸗ temporale ſoll den Schüler in der Anwendung des Gelernten üben, demſelben ohne allzu ſchwierige Vorbereitung die Laſt der häuslichen ſchriftlichen Arbeiten und die Verſuchung, dabei fremder, unerlaubter Mittel ſich zu bedienen, fernhalten. Das Extemporale ſoll ferner dem Lehrer das Ergebnis ſeines Unterrichts und dadurch die Richtung vor Augen ſtellen, die ſein weiterer Unterricht zu nehmen hat. Gerechter⸗ weiſe kann der Lehrer nach dem Ausfall der Extemporalien nicht den ganzen Wert eines Schülers beſtimmen, nicht einmal ſeine Fähigkeit in der ſchriftlichen Anwendung des Gelernten. Deshalb erklärt die preußiſche Cirkularverfügung vom 31. März 1882 mit Recht folgendes: Werden die extemporierten Leiſtungen der Schüler zum Maßſtabe des geſamten über ſie zu fällenden Urteils gemacht, ſo wird begreif⸗ lich, daß der Unterricht zur drückenden Bürde für die Schüler werden