137—
In der Lehrverfaſſung des preußiſchen Plans vom 31. März 1882 ſind folgende Grundſätze des heſſiſchen Plans vom Jahre 1877 ent⸗ halten: 1. Hervorhebung der Lektüre der deutſchen und der fremd⸗ ſprachlichen Litteratur und Unterordnung der Grammatik und der Schreibübungen unter die Lektüre. Der neue preußiſche Plan warnt mit Recht vor den Ausſchreitungen der Grammatik und der münd⸗ lichen und ſchriftlichen Ubungen im Üüberſetzen aus dem Deutſchen in die klaſſiſchen Sprachen; aber dieſe Warnung muß richtig verſtanden werden. Die Behandlung der Sprache als ſolcher, insbeſondere die Geſchichte ihrer Wortformen und ihrer Syntax ſoll nicht Zweck des Unterrichts in den alten Sprachen werden. Ferner wird davor ge⸗ warnt, daß innerhalb der normalen Ziele der Schulgrammatik der Unterricht in derſelben durch allzu ſehr eingehendes Spezialiſieren zu großen Umfang gewinne.„Dieſe Gefahr iſt“, nach der Anſicht des preußiſchen Plans, bezw. der Cirkularverfügung des Miniſters vom 31. März 1882,„noch geſteigert durch die umſichtige, aber ihren Zweck verfehlende Abfaſſung nicht weniger Übungsbücher, welche womöglich jedes Wort zu einem Anlaſſe des Nachdenkens für den Schüler zu machen ſuchen, und durch die jede Zuverſicht des Arbeitens aus⸗ ſchließende Häufung von Schwierigkeiten eine Freudigkeit des Ge⸗ lingens nicht aufkommen laſſen.“ Werden die grammatiſchen und ſtiliſtiſchen Anforderungen ſo ſehr überſpannt, ſo müſſen die dieſen Forderungen entſprechenden Übungen einen großen Teil der Unter⸗ richtsſtunden einnehmen und der Lektüre entziehen oder auch das Leſen ſelbſt vorwiegend dem Geſichtspunkte der grammatiſchen Belehrung und der Rückſicht auf die Schreibungen unterordnen. Wenn aber der preußiſche Plan vor dieſer Verwechſelung von Zweck und Mittel warnt, ſo verwirft er nicht die unentbehrliche Grammatik und das vernünftige Üübungs⸗ oder Überſetzungsbuch. Die preußiſche Verurteilung bezieht ſich auf die allzu weitſchichtigen Übungsbücher. Heſſen kannte ſolche Ausſchreitung nicht.— 2. Beſchränkung des lateiniſchen Aufſatzes auf eine bloße Verarbeitung des durch die Lektüre gewonnenen Gedanken⸗ kreiſes und Wortſchatzes iſt als neue Beſtimmung in den preußiſchen Plan aufgenommen worden; dagegen wurde darin der lateiniſche Auf⸗ ſatz als Ausdruck eigener Gedanken beſeitigt. Der heſſiſche Lehrplan fordert weder die eine noch die andere Art lateiniſcher Kompoſitionen.


