Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Erzbischofs Heinrich III. von Mainz
Entstehung
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weiteren in Avignon; er sollte damit Recht behalten. Am Schlusse des Briefes berichtet er noch folgendes: Es werden euch den Adressaten der Briefe von seiten unseres Herrn d. h. Balde- wins zwei gesiegelte Briefe gesandt, welche der Bonner den Mainzern gab; hier sind vier, welche Baldewin zurückhielt; in diesen bezieht er sich auf die Privilegien seiner Vorgänger, und sie enthalten viele bedeutsame, der Mainzer Kirche schädliche Artikel; aus diesen Briefen geht nicht hervor, ob sie die Zustimmung und Besiegelung des Domkapitels erhielten, obwohl in einigen derselben gesagt ist, dass ihr Inhalt auf die Zustimmung des Kapitels zurückgehe. Wenn einige Privilegien den Mainzern zugestanden wurden, so fährt der Schreiber fort so geschah dies, damit sie den Erzbischöfen Hülfe leisteten; das aber thaten sie keineswegs. Alle Artikel sowohl in den zwei übersandten, wie in den vier zurückgehaltenen Urkunden hat der Bonner auf die Evangelien beschworen. Wenn diese(= Privilegien) beobachtet werden müssen, so schlagen sie zweifellos zum Nachteil der Mainzer Kirche aus. Soweit der Kaplan Baldewins! Der Bonner, von dem hier geredet wird, ist nicht der Bonner Dekan, der Geschäftsträger Heinrichs von Mainz, sondern Heinrich, der frühere Bonner Propst, wird hier entweder in ver- ächtlicher oder vorsichtiger Weise der Bonner genannt. Von ihm wird hier an die Kurie gemeldet, dass er den Mainzern 6 Urkunden ausstellte, von denen 2 an Baldewins Unter- händler nach Avignon gesandt wurden. Diese 6 Urkunden bestanden²) aus den Privi- legien des Erzbischofs, 1) Siegfried II., 2) Gerhard II,, 3) Matthias vom 25. Februar 1325, 4) und 5) Matthias vom 11. März 1325, und 6) aus Heinrichs Urkunde vom 18. April 1329. Die beiden überschickten Urkunden waren zweifellos ³) die Verleihungen des Erzbischofs Matthias vom 25. Februar und 11. März(die kleinere hatte nur vorübergehenden Wert und wurde darum nicht übersandt). Wenn der Schreiber des Briefes bemerkt, diese Privilegien würden, wofern sie in Kraft blieben, der Mainzer Kirche zum Schaden gereichen, so ist darin zugleich gesagt, warum er sie nach Avignon befördern liess. Es sollte mit ihnen ein letzter Versuch dieser ging natürlich mittelbar auf das Mainzer Domkapitel zurück gemacht werden, bei dem Papste die Person des Erzbischofs Heinrich 2u discreditieren, der ja sogar die Urkunden beschworen hatte.

Die beiden Urkunden Erzbischof Heinrichs, die an der Kurie als Beweismaterial gegen ihn dienen sollten, gelangten nicht so rasch in die Hände Boemunds und Losses; darum liess sie Dytmar, wie er in seinem Schreiben vom 23. September 1336 hervorhebt,) nochmals ab- schreiben und absenden. Noch eine andere Mitteilung, die in diesem Briefe enthalten ist, zielt darauf ab, Heinrichs Ansehen bei der Kurie zu untergraben. In einem anderen Briefe so schreibt Dytmar habe er Rudolf Losse mitgeteilt, er glaube nicht daran, dass der Bonner d. h. Erzbischof Heinrich den Mainzern eine Urkunde ausgestellt habe, durch die er die Schulden des Erzbischofs Matthias in der Höhe von 8000 M. übernahm; diese Ansicht sei durch den jüngst in Trier weilenden Mainzer Deter.(?) bestätigt worden. Er(= Deter.) und die Vertreter der Städte Oppenheim, Worms und Speyer seien zugegen gewesen, als die Mainzer auf alle Ansprüche gegenüber Erzbischof Matthias verzichtet hätten; darum müssten die Ur- kunden?) in denen aus diesem Anlass Veräusserungen gemacht seien, falsch und erschlichen sein. Mit dieser letzten Bemerkung sollten jedenfalls weniger die Mainzer als Erzbischof

¹) Müller, Kampf II 52 hat diese Stelle nicht richtig aufgefasst, wenn er sagt: In der Mainzer Diöcese hatte Heinrich durch eine Menge von Schreiben, welche in seinem Namen der Dekan von Bonn erliess, Eingang zu finden gesucht.

2) Vergl. oben S. 13. ³) Vergl. oben S. 13 und 11. 4) Böhmer, Act. 732.

) Derartige Urkunden Erzbischofs Heinrich sind mir ebenso wenig bekannt wie der erwähnte Verzicht der Stadt Mainz. Vermutlich handelte es sich bei letzterem um den Konflikt, der 1325 zwischen Erzbischof und Bürgerschaft bestand; vergl. Schrohe, Der Kampf S. 185 f. und 202 ff.