Aufsatz 
Versuch einer Gesellschafts-, Rechts- und Staatslehre für Schüler : Fortsetzung
Entstehung
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aber(infolge von Verheiratung, Unfall oder Tod) nicht in den Genuß einer Rente, ſo iſt dennoch von ſeinen Beiträgen kein Pfennig verloren, denn alsdann wird die Hälfte des für ihn Gezahlten, d. h. alles von ihm Gezahlte, an ihn oder ſeine Angehörigen zurückerſtattet, unter Umſtänden ſogar noch mehr. Sobald die volle Wirkung aller drei Verſicherungsgeſetze eingetreten ſein wird, wird

jeder Verſicherte im Durchſchnitt jährlich mehr erhalten als zahlen

aus der Krankenverſicherung...... etwa 4 Mk.(oben S. 13),

Unfallverſicherung. 7( 14),

Invalidenverſicherung. 20( 16).

Welche Wirkungen die Geſetze aber jetzt ſchon haben, ergiebt ſich aus der folgenden Zeichnung,

Es ſtarben im Gebiete des Deutſchen Reiches unter 1000 Einwohnern:

welche zeigt, daß die jährliche Sterblichkeit im Gebiete des deutſchen Reiches, die auf 1000 Einwohner in den Jahren 1841 1886 jährlich im Durchſchnitt 28,2 betrug, nach dem Inkrafttreten des Kranken⸗ und des Unfallverſicherungsgeſetzes 1887 1893 im Durchſchnitt auf 25,3 und nach dem Inkrafttreten des Invalidenverſicherungsgeſetzes 1894 1900 im Durchſchnitt auf 22,7 geſunken iſt, womit die durchſchnittliche Lebensdauer von 35 auf 39 ½, dann 44 Jahre geſtiegen iſt.

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